Flucht aus S 6 beschäftigt Amtsgericht
Als Sicherheitspersonal den Fahrschein kontrollieren wollte, sah ein 41-Jähriger rot und wurde aggressiv.
LEVERKUSEN Vor knapp über einem Jahr war eine Fahrkartenüberprüfung in der S 6 von Köln nach Essen kurz vor der Haltestelle Chempark ein wenig außer Kontrolle geraten. Sogar Pfefferspray war zum Einsatz gekommen. Jetzt trafen sich die Parteien vor Gericht wieder. Das Amtsgericht in Opladen beschäftigte sich mit dem Vorfall.
Laut Anklage nutzte ein 41-Jähriger in Begleitung seiner Freundin am 24. April 2017 die Linie auf dem Weg nach Langenfeld. Die beiden hatten in der 1. Klasse gesessen und trafen um 20.45 Uhr auf Personal der DB-Sicherheit. Kurz darauf hätte dieses den Angeklagten auf die Fahrscheine kontrollieren wollen – und verwiesen den Mann und seine Begleitung des Abteils. Der Beschuldigte habe sich von der Maßnahme nicht begeistert gezeigt, die beiden Sicherheitskräfte beleidigt und auf Nachfrage nach den gültigen Fahrpapieren für die 2. Klasse, deren Besitz er verneinte, sei der Mann aggressiv geworden. Mit seiner Partnerin habe er auf den Bahnsteig der Haltestelle Chempark flüchten wollen. Während der Flucht habe er seinen Ellenbogen eingesetzt und einen Sicherheitsmann verletzt. Dieser sah sich genötigt, Pfefferspray einzusetzen – der Mann entkam.
Der 41-Jährige sah sich in der Rolle des Opfers. „Das war einfach nur ein Kräftemessen“, betonte er. Man habe ihn im Zug festhalten wollen. Zudem seien Sicherheitskräfte nicht befugt, eine solche Kontrolle durchzuführen. Darüber hinaus gab er zu, seit 1994 drogenabhängig zu sein. „Zuletzt“sei auch noch sehr starker Alkoholismus dazugekommen. Bis zu zehn Bier am Tag seien Normalität. Zum Zeitpunkt der Auseinandersetzung habe er rund zehn Bier getrunken und ein Mittel zur Substitution konsumiert.
Das konnte auch die einzige Zeugin, eine der zwei Sicherheitskräfte vor gut einem Jahr, teilweise betätigen: „Das Abteil und er haben krass nach Bier gestunken.“Zudem sei der 41-Jährige aggressiv und unkooperativ gewesen. Nur nach bestimmten Verdachtsmomenten, so die Zeugin, dürfte auch Personal der DB-Sicherheit Fahrkarten nachsehen und die Herausgabe einfordern.
Nachdem der Angeklagte geflüchtet war, habe ihr Kollege ihn auf dem Bahnsteig stellen können. Doch sei der Beschuldigte geflohen. Wenig später sei er aber wiedergekommen. Mit harten Worten habe er die Herausgabe seiner Lebensgefährtin gefordert. Erst dann sei das Spray zum Einsatz gekommen. Die Frau hingegen habe Einsicht gezeigt., sagte die Zeugin.
Deren Kollege hatte den Termin bei Gericht versäumt. Auf die Aussage des Mannes, so das Gericht, könne nicht verzichtet werden. Montag wird die Verhandlung fortgesetzt.