Airlines müssen alle Kosten von Sky Marshals tragen
KARLSRUHE (dpa) Sicherheit hat Vorrang: Airlines müssen alle Kosten von mitfliegenden Bundespolizisten (Sky Marshals) übernehmen, auch Zusatzgebühren von Flughäfen, Start- und Landeentgelte. Das entschied der Bundesgerichtshof (Az.: III ZR 391/17). Eine dagegen gerichtete Millionenklage der Lufthansa wiesen die Richter als unbegründet zurück.
Sky Marshals sind auf gefährdeten Strecken unerkannt an Bord und sollen im Ernstfall Flugzeugentführungen, Terroranschläge und Geiselnahmen verhindern. Die bewaffneten Zivilpolizisten fliegen seit den Anschlägen vom 11. September 2001 auch in Deutschland regelmäßig mit. Sie müssen laut Gesetz kostenlos befördert werden. Die Lufthansa wollte für sie aber nicht noch die Zusatzentgelte zahlen und hatte Deutschland auf mehr als 2,3 Millionen Euro verklagt.
Vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht blieb die Airline erfolglos. Mit der kostenlosen Transportpflicht würden ihre Rechte nicht unangemessen eingeschränkt. Auch seien die jährlichen Zusatzkosten für die Sky Marshals in Höhe von 300.000 Euro angesichts eines 30-Milliarden-Euro-Umsatztes „von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung“, so das OLG. Die Kosten könnten in den Flugpreis einkalkuliert und an die Passagiere weitergegeben werden.
Das sah der BGH genauso. Die Beförderungspflicht diene dem Gemeinwohl. Das rechtfertige auch empfindliche Eingriffe in die Berufsfreiheit. Außerdem profitierten Luftfahrtunternehmen von den Bundespolizisten, weil ihr Einsatz das Risiko mindere und Unternehmen keine eigenen Sicherungsmaßnahmen bräuchten. „Sie sind deshalb unmittelbarer Nutznießer der kostenauslösenden polizeilichen Tätigkeit“, so der BGH. Nachteile gegenüber Airlines, die ohne „Sky Marshals“unterwegs sind, würden durch den Sicherheitsgewinn und den damit verbundenen Wettbewerbsvorteil mehr als ausgeglichen. Eine Ungleichbehandlung im Vergleich zur Bahn sieht der BGH nicht: Terroranschläge auf Flugzeuge seien wegen ihres möglichen Ausmaßes eine größere Gefahr. Das höhere Sicherheitsbedürfnis im Luftverkehr dürfe sich in höheren Kosten für Gefahrenabwehr niederschlagen.
Die Lufthansa nahm das Urteil „zur Kenntnis“und wartet auf die schriftliche Urteilsbegründung. Ein Sprecher betonte: „Das hat keine Auswirkungen auf die Ticketpreise.“