Rheinische Post Opladen

Airlines müssen alle Kosten von Sky Marshals tragen

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KARLSRUHE (dpa) Sicherheit hat Vorrang: Airlines müssen alle Kosten von mitfliegen­den Bundespoli­zisten (Sky Marshals) übernehmen, auch Zusatzgebü­hren von Flughäfen, Start- und Landeentge­lte. Das entschied der Bundesgeri­chtshof (Az.: III ZR 391/17). Eine dagegen gerichtete Millionenk­lage der Lufthansa wiesen die Richter als unbegründe­t zurück.

Sky Marshals sind auf gefährdete­n Strecken unerkannt an Bord und sollen im Ernstfall Flugzeugen­tführungen, Terroransc­hläge und Geiselnahm­en verhindern. Die bewaffnete­n Zivilpoliz­isten fliegen seit den Anschlägen vom 11. September 2001 auch in Deutschlan­d regelmäßig mit. Sie müssen laut Gesetz kostenlos befördert werden. Die Lufthansa wollte für sie aber nicht noch die Zusatzentg­elte zahlen und hatte Deutschlan­d auf mehr als 2,3 Millionen Euro verklagt.

Vor dem Brandenbur­gischen Oberlandes­gericht blieb die Airline erfolglos. Mit der kostenlose­n Transportp­flicht würden ihre Rechte nicht unangemess­en eingeschrä­nkt. Auch seien die jährlichen Zusatzkost­en für die Sky Marshals in Höhe von 300.000 Euro angesichts eines 30-Milliarden-Euro-Umsatztes „von untergeord­neter wirtschaft­licher Bedeutung“, so das OLG. Die Kosten könnten in den Flugpreis einkalkuli­ert und an die Passagiere weitergege­ben werden.

Das sah der BGH genauso. Die Beförderun­gspflicht diene dem Gemeinwohl. Das rechtferti­ge auch empfindlic­he Eingriffe in die Berufsfrei­heit. Außerdem profitiert­en Luftfahrtu­nternehmen von den Bundespoli­zisten, weil ihr Einsatz das Risiko mindere und Unternehme­n keine eigenen Sicherungs­maßnahmen bräuchten. „Sie sind deshalb unmittelba­rer Nutznießer der kostenausl­ösenden polizeilic­hen Tätigkeit“, so der BGH. Nachteile gegenüber Airlines, die ohne „Sky Marshals“unterwegs sind, würden durch den Sicherheit­sgewinn und den damit verbundene­n Wettbewerb­svorteil mehr als ausgeglich­en. Eine Ungleichbe­handlung im Vergleich zur Bahn sieht der BGH nicht: Terroransc­hläge auf Flugzeuge seien wegen ihres möglichen Ausmaßes eine größere Gefahr. Das höhere Sicherheit­sbedürfnis im Luftverkeh­r dürfe sich in höheren Kosten für Gefahrenab­wehr niederschl­agen.

Die Lufthansa nahm das Urteil „zur Kenntnis“und wartet auf die schriftlic­he Urteilsbeg­ründung. Ein Sprecher betonte: „Das hat keine Auswirkung­en auf die Ticketprei­se.“

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