Fluch und Segen grüner Gentechnik
ANALYSE Der Europäische Gerichtshof unterwirft die Gen-Schere überraschend den scharfen Regeln für Gentechnik. Forscher und Wirtschaft sind entsetzt.
Das ist der Traum vieler Bauern: Mais, der wenig Wasser braucht und mit dem Klimawandel gut klarkommt; Weizen, der gegen die Pilzkrankheit Mehltau resistent ist und hilft, die wachsende Weltbevölkerung zu ernähren. Soja, das ohne aggressive Herbizide gedeiht. Seit Jahrzehnten arbeiten Züchter daran, Pflanzen in diesem Sinne zu verbessern. Seit einigen Jahren steht ihnen dafür ein neues Werkzeug zur Verfügung: die Gen-Schere. Doch die saß nun auf der Anklagebank in Luxemburg, und der Europäische Gerichtshof fällte am Mittwoch überraschend ein Urteil, das ihrer Nutzung enge Grenzen setzt. Umweltverbände jubeln, Bauern, Pflanzenzüchter und chemische Industrie sind entsetzt. Was ist die Gen-Schere? Die Erbinformationen von Lebewesen sind in den Zellkernen auf einem langen Molekül, der Desoxyribonukleinsäure (DNS oder englisch: DNA), gespeichert. Gene sind die einzelnen Abschnitt der DNA, die etwa Bau, Entwicklung und auch Krankheiten der Lebewesen festlegen. 2015 entdeckten Forscher, dass man mit einem chemischen Werkzeug, der Gen-Schere, die DNA gezielt an bestimmten Stellen durchschneiden kann. Damit lassen sich Teile eines Gens entfernen, Reparaturen auslösen oder neue Gen-Sequenzen einfügen. Wie arbeitet die Gen-Schere? Am bekanntesten ist die Gen-Schere namens Crispr. Sie besteht aus zwei Teilen: einem Molekül (namens RNA), das das Ziel auf der DNA aufspürt, und einem Protein (namens Cas9), das die DNA an dieser Stelle schneidet. Die Methode ist aus der Natur abgeschaut: Ursprünglich nutzten Bakterien die Methode, um sich gegen Virenbefall zu wehren. Das Besondere an Crispr ist, dass es viele Anwendungen erlaubt und vergleichsweise günstig ist. Schon jetzt gibt es Biotech-Unternehmen, die RNA-Moleküle für diverse Ziele herstellen können. Worum ging es vor dem Europäischen Gerichtshof? Nach einer Klage von französischen Naturschutzverbänden hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu entscheiden, ob Pflanzen, die mit Gen-Scheren bearbeitet wurden, als gentechnisch verändert einzustufen sind. Für die Verbände war die Sache klar: Gen-Scheren-Pflanzen sind menschengemacht. Der EuGH-Generalanwalt hatte dagegen argumentiert, die Pflanzen seien nur so verändert worden, wie es auch auf natürliche Weise möglich sei. Die Folgen sind gewaltig.
Für „gentechnisch veränderte Organismen“(GVO) verlangt die EU eine Kennzeichnungspflicht, die bis zur Verpackung im Supermarkt reicht, und sie verlangt von den Züchtern umfangreiche Risikoprüfungen, die langwierig und teuer sind. Die Gretchenfrage: Was ist Gentechnik? Auch wenn sich Gen-Schere nach Gentechnik anhört, ist die Sache so eindeutig nicht. Denn die Gen-Schere ist zunächst nur ein Schneidewerkzeug, das Reparaturen auslöst, wie es die Natur über Mutationen, also spontane Änderungen des Erbguts, vormacht. Folgerichtig lässt sich bei Pflanzen auch nicht nachweisen, ob eine Veränderung Ergebnis einer natürlichen Mutation oder der Gen-Schere ist.
Auch die konventionelle Pflanzenzüchtung arbeitet seit Jahrzehnten so: Sie regt mit chemischer Behandlung oder Bestrahlung Pflanzen an, Mutationen durchzuführen. Mutagenese nennt sich das. Die so behandelten Pflanzen werden nicht als gentechnisch verändert eingestuft.
Bei der echten Gentechnik ist das anders: Hier fügen Forscher und Züchter einer Pflanze gezielt fremde Gene zu, um sie widerstandsfähiger oder ergiebiger zu machen. Hier lässt sich anschließend auch nachweisen, dass sie gentechnisch verändert wurden. Die Bayer-Tochter Monsanto ist Weltmeister auf diesem Gebiet der „transgenen Pflanzen“. Ein großer Teil der Maisoder Soja-Ernte in Amerika stammt aus Monsanto-Saaten. Entfernen eines DNA-Abschnitts Reparatur/Austausch eines DNA-Bausteins Einbau neuer DNA-Abschnitte Wie entschied der Europäische Gerichtshof? Die Richter befanden, dass Pflanzen, bei denen eine Mutagenese mithilfe der Gen-Schere vorgenommen wird, als GVO anzusehen sind und entsprechend unter die scharfen Regeln zu Kennzeichnung und Risikoprüfung fallen. Die Richter begründen dies damit, dass nach ihrer Ansicht die Gen-Scheren nicht absolut verlässlich arbeiten und daher ähnlich riskant sein könnten wie echte Gentechnik. Welche Folgen hat das Urteil? Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) nennt das Urteil eine „gute Nachricht“für Umwelt und Verbraucher. So schlicht ist es nicht. Der Verband der chemischen Industrie und der der Pflanzenzüchter warnen, dass Forscher in Europa von der Entwicklung in der Welt abgehängt werden. In den USA etwa gelten Gen-Scheren nicht als Gentechnik. Hier kommt es nur auf das Ergebnis an. Hier will man keine Pflanzen scharf regulieren, die sich auch natürlich oder über traditionelle Züchtung so hätten entwickeln können.
Aber auch unter sozialen und Umweltaspekten ist das Urteil fragwürdig: Um eine Weltbevölkerung zu ernähren, die in den nächsten 30 Jahren von jetzt sieben auf zehn Milliarden steigt, wird man mehr aus dem begrenzten Boden herausholen müssen. Und wenn eine Pflanze per Genschere widerstandsfähiger gemacht wird, muss der Farmer weniger oder keine Herbizide mehr einsetzen. Zugleich ist das Verfahren günstiger und unaufwendiger als die jahrelange Bestrahlung, so dass besseres Saatgut auch für Kleinbauern günstiger wird. Aus den Gründen hatte selbst Grünen-Chef Robert Habeck vor einer pauschalen Verurteilung der grünen Gentechnik gewarnt und eine Krise in seiner Partei ausgelöst. Bayer-Aufsichtsratschef Werner Wenning hatte den Europäern schon mal Doppelmoral vorgeworfen: „Nur weil Europa kein Ernährungsproblem hat, verschwindet das Problem ja nicht. Hier vergessen viele, dass weltweit etwa 800 Millionen Menschen hungern.“