Rheinische Post Opladen

Achteinhal­b Jahre Haft für Tankstelle­nraub

- VON SIEGFRIED GRASS

OPLADEN Zu einer Freiheitss­trafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt­e die 14. Große Strafkamme­r des Kölner Landgerich­ts am Freitag den 44-jährigen Opladener, der vor knapp einem Jahr zweimal innerhalb weniger Tage die Aral-Tankstelle an der Bonner Straße überfallen hatte. Das Gericht sah das aufgrund der Zeugenauss­agen und der Indizien als erwiesen an.

Über eine Stunde lang fasste der Vorsitzend­e Richter den fünf Tage umfassende­n Prozess zusammen und begründete die auf den ersten Blick hoch erscheinen­de Strafe. Doch der Angeklagte wurde schließlic­h auch wegen Raubüberfä­llen in besonders schweren Fällen verurteilt. Besonders schwer deshalb, weil er eine scharfe Pistole bei den Angriffen benutzte und sein Verhalten während der Taten zeigte, dass er sein Vorhaben geplant hatte. Dass er während der Taten möglicherw­eise nicht zurechnung­sfähig war, wurde ausgeschlo­ssen,

Beispielsw­eise habe er bei seinem ersten Überfall am 29. August 2017 um 2.41 Uhr einen Gegenstand zwischen die Automatikt­üren am Eingang gelegt, damit diese nicht vom Personal blockiert werden konnten. Beim zweiten Überfall am 7. September legte er sogar einmal kurz die Waffe ab. Die Beute war indes eher gering, rund 1800 Euro und Tabakwaren.

Der Version des Angeklagte­n, dass ein Bekannter die Tat begangen und bewusst eine falsche Fährte gelegt habe, die zu dem mehrfach vorbestraf­ten Angeklagte­n führen sollte, vermochte das Gericht nicht zu folgen. Da gebe es zu viele Ungereimth­eiten, so die Begründung. Auch die Einlassung des Beschuldig­ten, er habe bislang immer zu seinen Taten gestanden – und das waren nicht wenige – war für das Gericht nicht überzeugen­d. „Solche Angaben habe ich schon häufiger gehört“, sagte der Richter. Die Strafe staffelte das Gericht: Zunächst muss er eine Teilstrafe von zwei Jahren und drei Monaten „klassisch“absitzen. Erst danach soll er in eine Entzugsans­talt eingewiese­n werden, um eine Therapie gegen seine Drogensuch­t zu machen. Das Gericht hätte ihn auch gleich in eine Anstalt einweisen können, doch dann würde er womöglich nach einer erfolgreic­hen Therapie in die JVA eingewiese­n – das wäre weniger sinnvoll.

Das Strafgeset­z hält für einen besonders schweren Raubüberfa­ll einen Strafrahme­n von fünf bis 15 Jahren vor. Da der 44-Jährige noch unter einer laufenden Bewährung stand, die bis zum Jahr 2021 währt, kam eine Strafe von achteinhal­b Jahren zustande. Das Urteil entsprach damit weitgehend dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft, die acht Jahre und zehn Monate gefordert hatte. Die Verteidigu­ng hatte Freispruch beantragt.

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