Achteinhalb Jahre Haft für Tankstellenraub
OPLADEN Zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilte die 14. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts am Freitag den 44-jährigen Opladener, der vor knapp einem Jahr zweimal innerhalb weniger Tage die Aral-Tankstelle an der Bonner Straße überfallen hatte. Das Gericht sah das aufgrund der Zeugenaussagen und der Indizien als erwiesen an.
Über eine Stunde lang fasste der Vorsitzende Richter den fünf Tage umfassenden Prozess zusammen und begründete die auf den ersten Blick hoch erscheinende Strafe. Doch der Angeklagte wurde schließlich auch wegen Raubüberfällen in besonders schweren Fällen verurteilt. Besonders schwer deshalb, weil er eine scharfe Pistole bei den Angriffen benutzte und sein Verhalten während der Taten zeigte, dass er sein Vorhaben geplant hatte. Dass er während der Taten möglicherweise nicht zurechnungsfähig war, wurde ausgeschlossen,
Beispielsweise habe er bei seinem ersten Überfall am 29. August 2017 um 2.41 Uhr einen Gegenstand zwischen die Automatiktüren am Eingang gelegt, damit diese nicht vom Personal blockiert werden konnten. Beim zweiten Überfall am 7. September legte er sogar einmal kurz die Waffe ab. Die Beute war indes eher gering, rund 1800 Euro und Tabakwaren.
Der Version des Angeklagten, dass ein Bekannter die Tat begangen und bewusst eine falsche Fährte gelegt habe, die zu dem mehrfach vorbestraften Angeklagten führen sollte, vermochte das Gericht nicht zu folgen. Da gebe es zu viele Ungereimtheiten, so die Begründung. Auch die Einlassung des Beschuldigten, er habe bislang immer zu seinen Taten gestanden – und das waren nicht wenige – war für das Gericht nicht überzeugend. „Solche Angaben habe ich schon häufiger gehört“, sagte der Richter. Die Strafe staffelte das Gericht: Zunächst muss er eine Teilstrafe von zwei Jahren und drei Monaten „klassisch“absitzen. Erst danach soll er in eine Entzugsanstalt eingewiesen werden, um eine Therapie gegen seine Drogensucht zu machen. Das Gericht hätte ihn auch gleich in eine Anstalt einweisen können, doch dann würde er womöglich nach einer erfolgreichen Therapie in die JVA eingewiesen – das wäre weniger sinnvoll.
Das Strafgesetz hält für einen besonders schweren Raubüberfall einen Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren vor. Da der 44-Jährige noch unter einer laufenden Bewährung stand, die bis zum Jahr 2021 währt, kam eine Strafe von achteinhalb Jahren zustande. Das Urteil entsprach damit weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die acht Jahre und zehn Monate gefordert hatte. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt.