Verschärfung bei Share Deals
Um Steuerausfälle durch Share Deals, die insbesondere bei großvolumigen Immobilientransaktionen durchgeführt werden, zukünftig zu verhindern, hatten sich CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die bisherigen Regelungen zu erweitern. Demnach sollen die bisher geltenden Ergänzungstatbestände verschärft und neue geschaffen werden. Bei der in der Öffentlichkeit teilweise hoch emotional geführten Debatte werden wichtige Aspekte vollkommen ausgeblendet. Ein Share Deal ist nicht immer gleichzusetzen mit einer missbräuchlichen Steuergestaltung, sondern in vielen Fällen ein sinnvolles Instrument, um Immobilien ohne steuerliche Belastung flexibel und effizient einzusetzen. Durch den Wegfall des Share Deals erhöhen sich bei großvolumigen Immobilientransaktionen die Erwerbsnebenkosten signifikant. Die Zeche zahlt letztendlich nicht nur der Investor, sondern auch der Verbraucher durch höhere Mieten. Das eigentliche Problem ist vielmehr der hohe Grunderwerbssteuersatz. Dies führt zu einer staatlichen Verteuerung der Immobilie und erschwert die private Altersversorgung. Es sollte das Ziel sein, einen einheitlichen niedrigen Satz für die Grunderwerbsteuer einzuführen und damit alle Immobilienkäufer zu entlasten. Komplexe und teurere Share-Deal-Konstrukte wären bei geringen Steuersätzen für die meisten institutionellen Immobilieninvestoren wirtschaftlich nicht mehr attraktiv und würden sich auf ein Minimum reduzieren.
Herwig Lieb Der Autor ist Geschäftsführer von Colliers International Deutschland.