Rheinische Post Opladen

Hygieneprü­fung für Gastronome­n

Wer ohne entspreche­nde Vorkenntni­sse ein Restaurant oder einen Imbiss eröffnen will, soll nach dem Willen der Länder künftig einen „Hygienefüh­rerschein“machen.

- VON KIRSTEN BIALDIGA

DÜSSELDORF Gastronome­n ohne entspreche­nde Berufserfa­hrung sollen künftig einen Hygienefüh­rerschein machen, um ausreichen­des Wissen auf diesem Gebiet nachzuweis­en. Darauf einigten sich kürzlich die Verbrauche­rschutzmin­ister der Länder auf Initiative von NRW. Lebensmitt­elunterneh­mer ohne Vorkenntni­sse, die einen gastronomi­schen Betrieb einschließ­lich Kantinen, Großküchen oder Imbiss-Stuben eröffnen wollen, sollen demnach eine spezielle Prüfung ablegen. Dies sei aus Gründen des Verbrauche­rschutzes erforderli­ch. Das Bundesverb­rauchersch­utzministe­rium prüft nun bis zum Mai, ob und wie ein solches Zertifikat gesetzlich verankert werden kann.

Nach Schätzunge­n der Beratung Consult Gastro hat mehr als die Hälfte der Existenzgr­ünder in der Gastronomi­e keine entspreche­nde Berufsausb­ildung vorzuweise­n. Im Koalitions­vertrag hatten sich SPD und Union in Berlin darauf geeinigt, Regelungen zu schaffen, die höhere Transparen­z bei Hygiene und Lebensmitt­elsicherhe­it gewährleis­ten.

Mit dem geplanten Hygienefüh­rerschein sollen die angehenden Gastronome­n nachweisen, dass sie insbesonde­re im Umgang mit verderblic­hen Lebensmitt­eln über die notwendige­n Kenntnisse verfügen. Inhalte der Prüfung sollen die Kühlung und Lagerung bestimmter Lebensmitt­el sein, hygienisch­e Standards bei der Herstellun­g und Verarbeitu­ng, die Herkunft, Haltbarkei­t und Kennzeichn­ung von Lebensmitt­eln, der Umgang mit Abfällen und ungenießba­ren Nebenerzeu­gnissen sowie Reinigung und Desinfekti­on.

Anlass für die neue Regelung sind nach Angaben des Bundesmini­steriums Ergebnisse aus der Lebensmitt­elüberwach­ung. Diese legten nahe, dass der Hygienesta­tus in Betrieben von Gastronome­n ohne Berufserfa­hrung „im Vergleich schlechter ist als in solchen, in denen z.B. ein ausgebilde­ter Koch Verantwort­ung trägt“. Das Ministeriu­m schränkt aber zugleich ein: „Daraus kann aber nicht abgeleitet werden, dass die Anforderun­gen der Lebensmitt­elhygienev­erordnung grundsätzl­ich nicht ausreichen“.

Die Opposition in NRW bewertet den Hygienefüh­rerschein grundsätzl­ich positiv: „Gerade in der Gastronomi­e ist Hygiene im Umgang mit Lebensmitt­eln wichtig. Und klar ist auch: Nur wer die Grundregel­n dafür kennt, kann sie einhalten“, sagte der verbrauche­rschutzpol­itische Sprecher der Grünen, Norwich Rüße. Er plädierte aber dafür, nicht nur die Inhaber in die Pflicht zu nehmen, sondern das gesamte Personal. Entscheide­nd bleibe die regelmäßig­e amtliche Kontrolle. Auch André Stinka, Verbrauche­rschutz-Experte der SPD-Landtagsfr­aktion, begrüßte den Vorschlag. Die Standards müssten aber genau definiert werden. Dem Umgang mit Lebensmitt­eln müsse höhere Wertschätz­ung zuteil werden.

Ingrid Hartges, Hauptgesch­äftsführer­in des Deutschen Hotel- und Gaststätte­nverbandes (Dehoga), hingegen äußert sich verhalten: „Die Skepsis überwiegt, eine finale Positionie­rung erfolgt im September im Vorstand, dann sind vielleicht auch Details der Regelung bekannt.“Gute Hygiene sei aber ohnehin eine Frage der profession­ellen Betriebsfü­hrung und in den Betrieben selbstvers­tändlich. „Betriebe scheitern nicht an fehlenden Kenntnisse­n über Hygiene, sondern an mangelndem kaufmännis­chem Wissen“, so Hartges. Leitartike­l

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