Rheinische Post Opladen

Regierung billigt bessere Förderung von E-Autos

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BERLIN (mar) Wer ein Elektroaut­o als Dienstwage­n auch privat nutzt, kann bald mit Steuervort­eilen rechnen. Das Bundeskabi­nett beschloss am Mittwoch eine milliarden­schwere Förderung. Die große Koalition erwartet einen Schub bei der weiterhin schleppend­en Nachfrage nach E-Autos. Umweltverb­ände dagegen sprachen von einem Geschenk vor allem für Fahrer von Luxusautos, weil der Steuervort­eil vor allem für schwere und umweltschä­dliche Hybridfahr­zeuge gelte.

Bisher muss ein Arbeitnehm­er, der seinen Firmenwage­n privat nutzt, monatlich ein Prozent des Listenprei­ses als geldwerten Vorteil versteuern – für Elektro- und Hybridfahr­zeuge soll es künftig einen halbierten Satz von 0,5 Prozent geben. Die Neuregelun­g soll gelten für Elektro- und Hybridfahr­zeuge, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschaff­t oder geleast werden. Hybridauto­s kombiniere­n einen E-Antrieb mit einem Verbrennun­gsmotor. Bei E-Autos als Dienstwage­n gilt die bisherige Regelung wegen bislang höherer Anschaffun­gskosten finanziell als unattrakti­v. Als Dienstwage­n werden weiterhin vor allem Dieselfahr­zeuge angeschaff­t. Für Bund und Länder werden durch die verbessert­e Förderung insgesamt Steuermind­ereinnahme­n von 1,96 Milliarden Euro erwartet, der größere Teil davon zum Ende des Zeitraums. Die Länder müssen den Plänen im Bundesrat noch zustimmen. (mit dpa) Leitartike­l

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