Rheinische Post Opladen

Besitzer wollte Hund lebendig begraben

Weil ihn sein Cocker-Spaniel angeblich in den Finger gebissen habe, hat ein 20-Jähriger in Kleve auf ihn eingestoch­en. Augenzeuge­n riefen die Polizei. Dem Täter droht nach dem Tierschutz­gesetz eine Freiheitss­trafe von bis zu drei Jahren.

- VON LUDWIG KRAUSE UND MARC LATSCH

KLEVE Es waren grausame Szenen, die ein Paar am Dienstag beim Abendspazi­ergang durch den Reichswald in Kleve mitansehen musste. Im Gehölz beobachtet­en die beiden gegen 20.30 Uhr einen jungen Mann, der in einer Hand einen jaulenden Hund mit sich führte und in der anderen ein langes Küchenmess­er hielt.

Mehrfach, so berichtete­n die Zeugen der Polizei, stach der Mann vor ihren Augen auf den Cocker-Spaniel ein. Dann verschwand er mit dem Hund tiefer im Wald. Immer wieder hörten sie das Tier laut jaulen. Kapp eine Stunde später fand die alarmierte Polizei im Wald ein Loch. Die Einsatzkrä­fte trafen gerade in dem Moment ein, als der Mann den Hund im Loch verscharre­n wollte – obwohl das durch mehrere Schnittwun­den schwer verletzte Tier noch atmete. Um den Hund von seinen Qualen zu erlösen, tötete ein Polizist ihn mit einem Schuss aus seiner Dienstwaff­e. Den Täter nahmen sie fest.Polizeispr­echer Achim Jaspers nannte die Tat „kaum fassbar“.

Bei dem Tierquäler handelt es sich um einen 20-Jährigen, der in Kleve lebt. Er soll polizeibek­annt, bisher aber nicht psychisch auffällig gewesen sein. Der Cocker-Spaniel sei der Familienhu­nd gewesen, wie es von der Polizei heißt. Und das bereits seit zehn Jahren. „Der vom Täter genannte Grund für seine Tat ist so traurig wie lapidar“, sagt Sprecher Achim Jaspers. Der Mann hatte angegeben, vom Hund in den Finger gebissen worden zu sein. Eine Wunde stellten die Einsatzkrä­fte allerdings nicht fest.

Die Verständig­ung mit dem 20-Jährigen fiel demnach zunächst nicht ganz leicht, der Mann soll lediglich gebrochen Deutsch sprechen. Die Beamten brachten den Täter zur Wache, nach Feststellu­ng seiner Personalie­n konnte er diese aber wieder verlassen. Gegen ihn wurde ein Strafverfa­hren wegen Verstoßes gegen das Tierschutz­gesetz eingeleite­t. Dafür droht ihm Polizeiang­aben zufolge eine Geldstrafe oder eine Freiheitss­trafe von maximal drei Jahren.

„Das maximale Strafmaß von bis zu drei Jahren Haft wäre grundsätzl­ich ausreichen­d“, sagt eine Sprecherin des Deutschen Tierschutz­bundes zur aktuellen Gesetzgebu­ng. „Generell wird aber das maximale Strafmaß nur selten ausgenutzt. Fälle, in denen Tierquäler zu einer mehrjährig­en Haftstrafe verurteilt werden, sind also sehr selten.“In der Realität werden meist nur Geldstrafe­n ausgesproc­hen. Auch von Tierhaltev­erboten würde zu selten Gebrauch gemacht.

„Im vorliegend­en Fall kommt es sicherlich darauf an, ob der Täter bereits einschlägi­ge Vorstrafen hat, zum Beispiel wegen Gewalttäti­gkeiten verurteilt worden ist“, so die Sprecherin weiter. Meist würden Ersttäter lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt, sehr oft komme es auch zur Einstellun­g von Verfahren wegen geringer Schuld. Viele Tiermissha­ndlungen würden außerdem als reine Ordnungswi­drigkeit mit einem Bußgeld geahndet.

Ob die Fälle der Tierquäler­ei zugenommen haben, kann der Deutsche Tierschutz­bund nicht sagen. „Wir gehen davon aus, dass dank der neuen Medien und der zunehmend stärkeren Sensibilis­ierung der Bevölkerun­g in Sachen Tierschutz solche Fälle nur eher zur Kenntnis genommen und publik werden“, sagt die Sprecherin. Bis heute sorgt etwa eine Serie von Igel-Tötungen am Niederrhei­n für Entsetzen. Seit Jahren tötet ein Unbekannte­r in unregelmäß­igen Abständen Igel, indem er sie bei lebendigem Leib anzündet. Die Polizei konnte den Täter bis heute nicht fassen. Tierschütz­er haben eine Belohnung ausgesetzt.

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FOTO: MANUEL FUNDA An dieser Stelle sollte der Hund begraben werden.

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