Besitzer wollte Hund lebendig begraben
Weil ihn sein Cocker-Spaniel angeblich in den Finger gebissen habe, hat ein 20-Jähriger in Kleve auf ihn eingestochen. Augenzeugen riefen die Polizei. Dem Täter droht nach dem Tierschutzgesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
KLEVE Es waren grausame Szenen, die ein Paar am Dienstag beim Abendspaziergang durch den Reichswald in Kleve mitansehen musste. Im Gehölz beobachteten die beiden gegen 20.30 Uhr einen jungen Mann, der in einer Hand einen jaulenden Hund mit sich führte und in der anderen ein langes Küchenmesser hielt.
Mehrfach, so berichteten die Zeugen der Polizei, stach der Mann vor ihren Augen auf den Cocker-Spaniel ein. Dann verschwand er mit dem Hund tiefer im Wald. Immer wieder hörten sie das Tier laut jaulen. Kapp eine Stunde später fand die alarmierte Polizei im Wald ein Loch. Die Einsatzkräfte trafen gerade in dem Moment ein, als der Mann den Hund im Loch verscharren wollte – obwohl das durch mehrere Schnittwunden schwer verletzte Tier noch atmete. Um den Hund von seinen Qualen zu erlösen, tötete ein Polizist ihn mit einem Schuss aus seiner Dienstwaffe. Den Täter nahmen sie fest.Polizeisprecher Achim Jaspers nannte die Tat „kaum fassbar“.
Bei dem Tierquäler handelt es sich um einen 20-Jährigen, der in Kleve lebt. Er soll polizeibekannt, bisher aber nicht psychisch auffällig gewesen sein. Der Cocker-Spaniel sei der Familienhund gewesen, wie es von der Polizei heißt. Und das bereits seit zehn Jahren. „Der vom Täter genannte Grund für seine Tat ist so traurig wie lapidar“, sagt Sprecher Achim Jaspers. Der Mann hatte angegeben, vom Hund in den Finger gebissen worden zu sein. Eine Wunde stellten die Einsatzkräfte allerdings nicht fest.
Die Verständigung mit dem 20-Jährigen fiel demnach zunächst nicht ganz leicht, der Mann soll lediglich gebrochen Deutsch sprechen. Die Beamten brachten den Täter zur Wache, nach Feststellung seiner Personalien konnte er diese aber wieder verlassen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet. Dafür droht ihm Polizeiangaben zufolge eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren.
„Das maximale Strafmaß von bis zu drei Jahren Haft wäre grundsätzlich ausreichend“, sagt eine Sprecherin des Deutschen Tierschutzbundes zur aktuellen Gesetzgebung. „Generell wird aber das maximale Strafmaß nur selten ausgenutzt. Fälle, in denen Tierquäler zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt werden, sind also sehr selten.“In der Realität werden meist nur Geldstrafen ausgesprochen. Auch von Tierhalteverboten würde zu selten Gebrauch gemacht.
„Im vorliegenden Fall kommt es sicherlich darauf an, ob der Täter bereits einschlägige Vorstrafen hat, zum Beispiel wegen Gewalttätigkeiten verurteilt worden ist“, so die Sprecherin weiter. Meist würden Ersttäter lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt, sehr oft komme es auch zur Einstellung von Verfahren wegen geringer Schuld. Viele Tiermisshandlungen würden außerdem als reine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet.
Ob die Fälle der Tierquälerei zugenommen haben, kann der Deutsche Tierschutzbund nicht sagen. „Wir gehen davon aus, dass dank der neuen Medien und der zunehmend stärkeren Sensibilisierung der Bevölkerung in Sachen Tierschutz solche Fälle nur eher zur Kenntnis genommen und publik werden“, sagt die Sprecherin. Bis heute sorgt etwa eine Serie von Igel-Tötungen am Niederrhein für Entsetzen. Seit Jahren tötet ein Unbekannter in unregelmäßigen Abständen Igel, indem er sie bei lebendigem Leib anzündet. Die Polizei konnte den Täter bis heute nicht fassen. Tierschützer haben eine Belohnung ausgesetzt.