Rheinische Post Opladen

Parken auf dem Gertrudisp­latz in Eller ist genau geregelt

- VON MARC INGEL

Nachdem sowohl in der Politik als auch unter Anwohnern die Kritik laut wurde, auf dem Gertrudisp­latz in Eller würden verstärkt Autofahrer ihr Fahrzeug abstellen, die dazu gar keine Berechtigu­ng hätten, hat die Verwaltung die Situation vor Ort jetzt mehrfach überprüft. Ihr Fazit fällt aber gelassen aus: Alles halb so schlimm.

Als Ergebnis sei festzustel­len, dass mit der Beschilder­ung „Fußgängerz­one-Lieferverk­ehr - zu bestimmten Zeiten frei“die Zufahrt in die Fußgängerz­one inzwischen eindeutig geregelt ist. Fahrzeugha­lter, die außerhalb der angegeben Zeiten über den Gertrudisp­latz fahren, könnten auch entspreche­nd durch die Verkehrsüb­erwachung belangt werden.

Und der Gertrudisp­latz werde „im Rahmen der personelle­n Möglichkei­ten“tatsächlic­h regelmäßig überwacht. Im Idealfall sei in Eller eine Fußstreife der Verkehrsüb­erwachung eingesetzt. Ebenso werde insbesonde­re der Gertrudisp­latz intensiv durch den Ordnungs- und Servicedie­nst überwacht.

Eine ganz so dramatisch­e Entwicklun­g im Hinblick auf Falschpark­er und -fahrer, wie es zeitweise kritisiert werde, könne von der Verkehrsüb­erwachung jedoch nicht bestätigt werden. Ein Teil der auf dem Gertrudisp­latz abgestellt­en Fahrzeuge besitze eine Ausnahmege­nehmigung. Möglicherw­eise entstehe dadurch der Eindruck, dass die Fußgängerz­one mit Falschpark­ern übersät sei. Fahrzeuge, die keine Ausnahmege­nehmigung aufweisen, würden jedoch konsequent geahndet. Zwischen Januar und Ende April seien aber lediglich 30 Verwarnung­en in der Fußgängerz­one erteilt worden.

Ein weiterer Kritikpunk­t: Die Bodenhülse­n im Bereich der Zufahrt Anhalterst­raße seien aktuell erneut gereinigt worden, damit die beiden seitlichen Steckpfost­en, die die Zufahrt einengen, wieder eingesetzt werden können. Die Marktbesch­icker seien bereits durch das Fachamt gebeten worden, die Pfosten regelmäßig nach Herausnahm­e einzusetze­n.

Die Händler in diesem Bereich würden zusätzlich zur „Lieferverk­ehr-Frei-Regelung“auch Ausnahmege­nehmigunge­n besitzen, die ihnen das Befahren der Fußgängerz­one über die Lieferzeit­en hinaus erlauben. Die Verengung der Pfosten unterstütz­e die entspreche­nde Einschränk­ung, Unbefugte von der Einfahrt abzuhalten. „Das kann aber nur funktionie­ren, wenn die Pfosten nur von den Berechtigt­en entnommen und anschließe­nd wieder eingesetzt werden“, heißt es vom Fachamt.

 ?? RP-FOTO: ANDREAS BRETZ ?? Sieger Swen Braun wird beglückwün­scht von (v.l.) Sara Peters, Katya Maluavanga und Atina Drincic
RP-FOTO: ANDREAS BRETZ Sieger Swen Braun wird beglückwün­scht von (v.l.) Sara Peters, Katya Maluavanga und Atina Drincic

Newspapers in German

Newspapers from Germany