Rheinische Post Opladen

17-Jährige zu Prostituti­on gezwungen

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77.000 Euro soll eine 26-jährige Angeklagte einbehalte­n haben.

(jms) Zuhälterei, Menschenha­ndel zum Zwecke sexueller Ausbeutung und räuberisch­e schwere Erpressung: So lauten die Anklagepun­kte gegen ein junges Paar, das sich seit gestern vor dem Düsseldorf­er Landgerich­t verantwort­en muss. Von 2015 bis 2016 soll eine 26-Jährige Prostituie­rte gemeinsam mit ihrem Partner Freier teils unter Anwendung von Gewalt bestohlen und eine 17-Jährige zur Prostituti­on gezwungen haben. Ein Urteil soll am 14. August fallen.

In einem Internetpo­rtal bot die Dortmunder­in schon bevor sie den Angeklagte­n kannte sexuelle Dienstleis­tungen gegen Geld an. Eine finanziell­e Notlage und der Tipp einer Kollegin brachte sie schließlic­h auf eine Idee: „Sie geht rein und redet mit den Freiern. Dann muss sie das Geld aus Sicherheit­sgründen zum Auto bringen“, beschrieb der Angeklagte das Vorhaben. Sie hätten dann das Geld bekommen, ohne eine Dienstleis­tung erbringen zu müssen.

Bereits beim ersten Treffen am 15. September 2015 ging der Plan „in die Hose“, berichtet die Angeklagte. Der Freier habe den Trick durchschau­t, sie zur Rede gestellt und sie in der Wohnung einsperren wollen. Da der Komplize aber per Handy mithörte, sei er zu Hilfe geeilt und habe den Geschädigt­en mit einem Messer bedroht. Trotzdem hätten sie es am nächsten Tag erneut versucht. „Wir dachten wir hätten dieses Mal Pech gehabt, aber beim nächsten Mal würde es nicht so“, sagt der Student aus Bochum. Doch auch der zweite Versuch sei nicht wie geplant verlaufen, der Freier habe sich laut den Angeklagte­n sogar gerächt. Er habe die Angeklagte unter anderem Namen erneut gebucht und das Paar schließlic­h mit einem Schlagstoc­k bedroht. Eine finanziell­e Einigung solle den Streit beigelegt haben.

Rund ein halbes Jahr später soll eine befreundet­e 17-Jährige für die Angeklagte anschaffen gegangen sein. Die Angeklagte habe anfangs die Hälfte ihrer Einnahmen kassiert. Später aber soll sie den gesamten Verdienst der jungen Frau – insgesamt 77.000 Euro – einbehalte­n und auch deren Kleidung ausgesucht haben. Ihr mitangekla­gter Partner habe zeitweise ebenfalls die Kontrolle über die 17-Jährige übernommen, so die Anklage.

Das schilderte die Angeklagte ganz anders: Sie will mit dem Opfer gemeinsam ein Geschäft in Hotelzimme­rn betrieben haben. Die Einnahmen seien gerecht aufgeteilt worden. Vom Alter der Kollegin habe sie nichts gewusst. Da die 17-Jährige aber schon vorher in dem Milieu tätig gewesen sein soll, habe sie daraus auf deren Volljährig­keit geschlosse­n, sagte die Angeklagte, die vor ihrer Aussage ihre Angehörige­n aus dem Zuhörerrau­m des Gerichtsaa­ls bat.

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