Ohne Führerschein Unfall gebaut
19-jähriger Familienvater ist noch in der Fahrschule und lieh sich zum Üben Wagen der Mutter aus. Gericht verhängte zwei Wochen Arrest.
OPLADEN Am 28. Dezember 2017 hatte es auf der Borsigstraße in Quettingen einen Beihnaheunfall zweier Pkw gegeben. Ein 19-Jähriger war in Richtung der Schlebuscher Straße unterwegs, als er vor der Einmündung zum Überholen ansetzte. Ohne ausreichende Sicht befuhr der Mann die Gegenfahrbahn, wich dem Gegenverkehr aus und scherte derart scharf wieder ein, dass er dabei einen Wagen touchierte. Brisant: Er hat keinen Führerschein.
Der Mann verantwortete sich am Donnerstag als Angeklagter vor dem Amtsgericht. Bei der ersten Verhandlung war er nicht erschienen. Er habe das Datum verwechselt, gab er an. Das gefiel dem Gericht gar nicht: „Wenn man einen Termin hat, dann schreibt man sich das genau auf“, betonte der Richter.
Der wollte daraufhin wissen, warum der junge Mann sich ohne Erlaubnis ins Auto seiner Mutter gesetzt habe. Zuächst antwortete der 19-Jährige gar nicht, dann gab er kleinlaut zu Potokoll: „Ich bin in der Fahrschule – und wollte schon mal probieren.“In der ersten Verhandlung sagte der Zeuge des geschädigten Wagens, der Unfall sei nicht so schlimm gewesen, und er habe sein Auto unter Kontolle halten können. Dennoch sei ihm ein Schrecken durch den Körper gefahren.
Der Vorfall von Dezember ist jedoch nicht die einzige. Bereits im Juli des vergangenen Jahres war der Beschuldigte auf einem Motorroller erwischt und dafür verurteilt worden. Und vor rund einem Monat wurde er mit einem Kleintransporter aus dem Verkehr gezogen. Der Staatsanwältin platzte der Kragen. „Das interessiert dich alles einen Scheiß“, wetterte sie in Richtung der Anklagebank. Leicht genervt gab der Jugendliche zurück: „Ab jetzt ist Schluss damit.“
Über die familiären Verhältnisse des Mannes klärte eine Mitarbeiterin des Jugendamts das Gericht auf. So habe der Beschuldigte vor einem Jahr geheiratet und sei Vater einer Tochter. Fünf Jahre ist es her, dass er mit Mutter, Vater und Geschwistern vom Balkan nach Deutschland kam. Bleiberecht erhielt die Familie Ende 2016. Der Vater starb, der 19-Jährige ist auf Jobsuche. „Das stelle ich mir schwer vor – das soll den Vorfall aber nicht verniedlichen“, betonte die Mitarbeiterin.
Schließlich sei das Manöver glimpflich ausgegangen. Der Gefahr sei sich der junge Mann, stellten alle Beteiligten fest, nicht bewusst gewesen. „Wir könnten auch wegen fahrlässiger Tötung hier sitzen“, gab die Staatsanwaltschaft zu bedenken. Sie forderte eine Woche Arrest, eine Betreuungsunterweisung sowie neun Monate Sperre. Das Gericht verurteilte ihn allerdings zu zwei Wochen, die Unterweisung und keine Sperre. „Kommt das noch mal vor, gehst du für ein halbes Jahr ins Gefängnis“, drohte der Richter.