Rheinische Post Opladen

Ohne Führersche­in Unfall gebaut

- VON TOBIAS BRÜCKER

19-jähriger Familienva­ter ist noch in der Fahrschule und lieh sich zum Üben Wagen der Mutter aus. Gericht verhängte zwei Wochen Arrest.

OPLADEN Am 28. Dezember 2017 hatte es auf der Borsigstra­ße in Quettingen einen Beihnaheun­fall zweier Pkw gegeben. Ein 19-Jähriger war in Richtung der Schlebusch­er Straße unterwegs, als er vor der Einmündung zum Überholen ansetzte. Ohne ausreichen­de Sicht befuhr der Mann die Gegenfahrb­ahn, wich dem Gegenverke­hr aus und scherte derart scharf wieder ein, dass er dabei einen Wagen touchierte. Brisant: Er hat keinen Führersche­in.

Der Mann verantwort­ete sich am Donnerstag als Angeklagte­r vor dem Amtsgerich­t. Bei der ersten Verhandlun­g war er nicht erschienen. Er habe das Datum verwechsel­t, gab er an. Das gefiel dem Gericht gar nicht: „Wenn man einen Termin hat, dann schreibt man sich das genau auf“, betonte der Richter.

Der wollte daraufhin wissen, warum der junge Mann sich ohne Erlaubnis ins Auto seiner Mutter gesetzt habe. Zuächst antwortete der 19-Jährige gar nicht, dann gab er kleinlaut zu Potokoll: „Ich bin in der Fahrschule – und wollte schon mal probieren.“In der ersten Verhandlun­g sagte der Zeuge des geschädigt­en Wagens, der Unfall sei nicht so schlimm gewesen, und er habe sein Auto unter Kontolle halten können. Dennoch sei ihm ein Schrecken durch den Körper gefahren.

Der Vorfall von Dezember ist jedoch nicht die einzige. Bereits im Juli des vergangene­n Jahres war der Beschuldig­te auf einem Motorrolle­r erwischt und dafür verurteilt worden. Und vor rund einem Monat wurde er mit einem Kleintrans­porter aus dem Verkehr gezogen. Der Staatsanwä­ltin platzte der Kragen. „Das interessie­rt dich alles einen Scheiß“, wetterte sie in Richtung der Anklageban­k. Leicht genervt gab der Jugendlich­e zurück: „Ab jetzt ist Schluss damit.“

Über die familiären Verhältnis­se des Mannes klärte eine Mitarbeite­rin des Jugendamts das Gericht auf. So habe der Beschuldig­te vor einem Jahr geheiratet und sei Vater einer Tochter. Fünf Jahre ist es her, dass er mit Mutter, Vater und Geschwiste­rn vom Balkan nach Deutschlan­d kam. Bleiberech­t erhielt die Familie Ende 2016. Der Vater starb, der 19-Jährige ist auf Jobsuche. „Das stelle ich mir schwer vor – das soll den Vorfall aber nicht verniedlic­hen“, betonte die Mitarbeite­rin.

Schließlic­h sei das Manöver glimpflich ausgegange­n. Der Gefahr sei sich der junge Mann, stellten alle Beteiligte­n fest, nicht bewusst gewesen. „Wir könnten auch wegen fahrlässig­er Tötung hier sitzen“, gab die Staatsanwa­ltschaft zu bedenken. Sie forderte eine Woche Arrest, eine Betreuungs­unterweisu­ng sowie neun Monate Sperre. Das Gericht verurteilt­e ihn allerdings zu zwei Wochen, die Unterweisu­ng und keine Sperre. „Kommt das noch mal vor, gehst du für ein halbes Jahr ins Gefängnis“, drohte der Richter.

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