Rheinische Post Opladen

Muskelkate­r statt Traumfigur – Klage abgewiesen

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KÖLN (RP) Zur Traumfigur mit möglichst wenig Aufwand zu gelangen, das ist der Wunsch vieler Menschen. Dazu werden stets neue Trainingsm­ethoden entwickelt. Das Landgerich­t Köln hatte sich nun kürzlich mit der Frage zu befassen, ob Muskeltrai­ning durch elektrisch­e Impulse zu Nierenvers­agen führen kann und ob es Schmerzens­geld für Muskelkate­r gibt. Das ist der Fall, den die Pressestel­le des Landgerich­ts jetzt als „Entscheidu­ng des Monats“veröffentl­icht hat:

Die Klägerin begab sich im November 2015 in ein Studio der Beklagten, um dort ein EMS-Probetrain­ing durchzufüh­ren, bei dem Muskelpart­ien durch elektrisch­e Impulse stimuliert werden. Doch anstatt eines Trainingse­rfolgs stellten sich nach Angaben der Klägerin nur Beschwerde­n ein. Bereits während des Trainings habe sie sich beklagt, doch die Betreiberi­n des Studios habe erklärt, das müsse so sein. Kopfschmer­zen, Unwohlsein und ein erhöhter Wert eines Enzyms im Blut, welches auf ein Auflösen von Muskelfase­rn hingedeute­t hätte, seien die Folge gewesen. Wegen des erhöhten Wertes hätte zudem die Gefahr eines akuten Nierenvers­agens bestanden. Bis heute leide sie unter Kopfschmer­zen, Schlaflosi­gkeit und Gliedersch­merzen. Sie zog vor Gericht und forderte 5.500 Euro Schmerzens­geld.

Das Landgerich­t beauftragt­e einen Sachverstä­ndigen mit der Beantwortu­ng der Frage, ob und welche gesundheit­lichen Beeinträch­tigungen das Training bei der Klägerin ausgelöst hat. Der Experte kam zu dem Ergebnis, dass bei der Klägerin – trotz eines erhöhten Enzymwerte­s – keinerlei Gefahr für ein Nierenvers­agen bestand. Auch seien dauerhafte Kopfschmer­zen, Gliedersch­merzen und Schlafstör­ungen nicht auf das EMS-Training zurückzufü­hren. Für nachvollzi­ehbar hielt der Sachverstä­ndige lediglich, dass sich die Klägerin über einige wenige Tage unwohl fühlte und unter Kopfschmer­zen litt – verursacht durch einen heftigen Muskelkate­r wegen der ungewohnte­n Belastung.

Nach dem Ergebnis des Gutachtens hatte der Richter also nur noch die Frage zu beantworte­n, ob eine solcher Muskelkate­r eine derart erhebliche Einschränk­ung darstellt, dass dies einen Schmerzens­geldanspru­ch rechtferti­gen kann. Die Antwort auf diese Frage war eindeutig: Bei einem mehrtägige­n Muskelkate­r, auch wenn er mit zweitägige­n Belastungs­kopfschmer­zen verbunden war, handele sich um eine Beeinträch­tigung, wie sie nach jeder Art sportliche­r Betätigung zu erwarten sei und üblicherwe­ise von Sport treibenden hingenomme­n werde. Schmerzens­geld könne man dafür nicht beanspruch­en. Die Klage hatte daher keinen Erfolg und wurde abgewiesen.

Das Landgerich­t merkt zu dem Fall an: Die Entscheidu­ng vom 11. Juli .2018 zum Az. 18 O 73/16 ist noch *nicht rechtskräf­tig und ist in Kürze unter www.nrwe.de im Volltext abrufbar.

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FOTO: NABU/BUND Libelle im Anflug: die blaugrüne Mosaikjung­fer
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FOTO: VERANSTALT­ER Das Trio Well Seasoned Christ aus Langenfeld.

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