Haftbefehl für Holocaust-Leugnerin
Eine 51-jährige Unternehmerin erschien nicht zu ihrem Prozess in Düsseldorf.
(wuk) Sie suchte die Öffentlichkeit, um ihre krude Ansicht zu verbreiten – doch als sie dafür wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocaust angeklagt wurde, hat eine Autorin und Unternehmerin (51) den Prozess beim Amtsgericht gemieden. Der Staatsanwalt will sie aber auf der Anklagebank sehen, hat einen Haftbefehl beantragt. Ob es dazu kommt und wann ein neuer Prozesstermin festgesetzt wird, will die Richterin prüfen.
Ungeheuerlich waren die Ansichten, die jene Autorin im Januar unter Bezug auf eine TV-Sendung der Moderatorin Anne Will über Twitter verbreitet haben soll. In der Sendung hatte eine Holocaust-Überlebende über ihre Erfahrungen im KZ Auschwitz im Jahr 1943 berichtet. Direkt als Reaktion darauf war unter dem Namen der Angeklagten in Frage gestellt worden, wo die Studio-Zeugin denn gesehen habe, „dass es Holocaust und die Millionen toten Juden gegeben hat? Waren nur Erzählungen, die sie spät bekommen hat“, so der Twitter-Eintrag. Die Verfasserin zweifelte an, dass Auschwitz ein Zwangsarbeitslager, ein Vernichtungslager gewesen ist, und fand, die Studio-Zeugin sei vorher wohl „getrimmt worden“, um „über Nazi und Hitler zu schimpfen“. Im Schlusssatz hieß es sogar: „Keine Bestätigung für KZ Auschwitz und SS war menschlich“.
Dafür wegen Volksverhetzung angeklagt, ließ sich die 51-Jährige beim Prozesstermin jetzt nicht blicken. Vor zwei Monaten hatte sie keine solche Scheu vor öffentlicher Meinungsmache, hatte in einem Pro-AfD-Kommentar behauptet, die „Regierung und Grünen“würden „betrügen und das deutsche Volk benachteiligen und ignorieren“. Insgesamt befand der Staatsanwalt, dass diese Angeklagte nicht in Abwesenheit per Strafbefehl verurteilt werden sollte, sondern auch zwangsweise auf die Anklagebank gebracht werden müsse.