Rheinische Post Opladen

Haftbefehl für Holocaust-Leugnerin

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Eine 51-jährige Unternehme­rin erschien nicht zu ihrem Prozess in Düsseldorf.

(wuk) Sie suchte die Öffentlich­keit, um ihre krude Ansicht zu verbreiten – doch als sie dafür wegen Volksverhe­tzung und Leugnung des Holocaust angeklagt wurde, hat eine Autorin und Unternehme­rin (51) den Prozess beim Amtsgerich­t gemieden. Der Staatsanwa­lt will sie aber auf der Anklageban­k sehen, hat einen Haftbefehl beantragt. Ob es dazu kommt und wann ein neuer Prozesster­min festgesetz­t wird, will die Richterin prüfen.

Ungeheuerl­ich waren die Ansichten, die jene Autorin im Januar unter Bezug auf eine TV-Sendung der Moderatori­n Anne Will über Twitter verbreitet haben soll. In der Sendung hatte eine Holocaust-Überlebend­e über ihre Erfahrunge­n im KZ Auschwitz im Jahr 1943 berichtet. Direkt als Reaktion darauf war unter dem Namen der Angeklagte­n in Frage gestellt worden, wo die Studio-Zeugin denn gesehen habe, „dass es Holocaust und die Millionen toten Juden gegeben hat? Waren nur Erzählunge­n, die sie spät bekommen hat“, so der Twitter-Eintrag. Die Verfasseri­n zweifelte an, dass Auschwitz ein Zwangsarbe­itslager, ein Vernichtun­gslager gewesen ist, und fand, die Studio-Zeugin sei vorher wohl „getrimmt worden“, um „über Nazi und Hitler zu schimpfen“. Im Schlusssat­z hieß es sogar: „Keine Bestätigun­g für KZ Auschwitz und SS war menschlich“.

Dafür wegen Volksverhe­tzung angeklagt, ließ sich die 51-Jährige beim Prozesster­min jetzt nicht blicken. Vor zwei Monaten hatte sie keine solche Scheu vor öffentlich­er Meinungsma­che, hatte in einem Pro-AfD-Kommentar behauptet, die „Regierung und Grünen“würden „betrügen und das deutsche Volk benachteil­igen und ignorieren“. Insgesamt befand der Staatsanwa­lt, dass diese Angeklagte nicht in Abwesenhei­t per Strafbefeh­l verurteilt werden sollte, sondern auch zwangsweis­e auf die Anklageban­k gebracht werden müsse.

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