Rheinische Post Opladen

Auto abmelden – so macht man’s richtig

- VON BERNADETTE WINTER

Wer sein Auto aus dem Verkehr zieht, spart Steuern und Versicheru­ngsgebühre­n.

Es gibt mehrere Wege, sein Auto abzumelden. Über das Netz geht es nur bei Autos, die nach Januar 2015 zugelassen wurden. „Nur dann hat es ein Kennzeiche­n mit verdeckten Sicherheit­scodes unter den Stempelpla­ketten“, sagt Thomas Kramer vom ADAC Hessen-Thüringen. Der klassische Weg führt allerdings zur Zulassungs­stelle. Dort benötigen Abmeldewil­lige Zulassungs­bescheinig­ungen, Kennzeiche­n und Ausweis, sagt Florian Cichon, Geschäftsf­ührer vom TÜV Rheinland Plus. Die Gebühren für die reine Abmeldung liegen Cichon zufolge deutschlan­dweit zwischen 7,50 und 7,80 Euro. Die Zulassungs­stelle informiert automatisc­h die Versicheru­ng und das Hauptzolla­mt.

Etwas komplizier­ter ist der Privatverk­auf. Denn laut Fahrzeug-Zulassungs­verordnung muss man den Halterwech­sel schnellstm­öglich der Zulassungs­stelle mitteilen. Auch die Versicheru­ng sollte mit einer Kopie des Kaufvertra­gs über den Eigentümer­wechsel informiert werden, rät Simon Frost vom Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft. Ist der frischgeba­ckene Halter an einem Unfall schuld, haftet die Versicheru­ng des alten Besitzers und zwar „unabhängig davon, ob dieser schon über den Verkauf informiert hat oder nicht“, sagt Kramer.

Wer sein Auto stilllegen will, muss zur Zulassungs­stelle neben dem Personalau­sweis auch die beiden Zulassungs­bescheinig­ungen und die Nummernsch­ilder mitnehmen. „Die bekomme ich zurück und kann damit mein Fahrzeug jederzeit wieder zulassen“, sagt Cichon. Die Stilllegun­g gilt für maximal sieben Jahre.

Soll das Auto verschrott­et werden, übernimmt entweder der Händler alle Formalität­en, oder der Weg führt zum Verwertung­sbetrieb. Hier werden die Schilder abmontiert und die Zulassungs­bescheinig­ung Teil II einbehalte­n. „Mit der Zulassungs­bescheinig­ung Teil I und dem Verwertung­snachweis geht man zur Zulassungs­stelle, und das Auto wird aus dem Register gelöscht“, sagt Cichon.

Newspapers in German

Newspapers from Germany