Rheinische Post Opladen

Kunst unklarer Herkunft

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Hunderttau­sende Kunstwerke raubten die Nationalso­zialisten jüdischen Kunstsamml­ern, die vor der NSDiktatur flohen oder ermordet wurden. Auch 70 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg tauchen verscholle­n geglaubte Kunstwerke auf und geraten für ihre heutigen Besitzer – auch wenn sie von der traurigen Historie nichts wussten – zur moralische­n, juristisch­en und finanziell­en Herausford­erung.

Charakteri­stisch für Raubkunst ist, dass ihr Besitzer nicht immer auch ihr rechtmäßig­er Eigentümer ist. Das Kulturguts­chutzgeset­z verpflicht­et den Kunsthande­l deshalb, in Datenbanke­n zu prüfen, ob ein Kunstwerk dort als verloren gegangen gelistet ist. Erst wenn sich kein Hinweis findet, darf es in den Verkauf gehen.

Nicht zuletzt der Fall Cornelius Gurlitt hat Privatsamm­ler verunsiche­rt, wie mit Kunstwerke­n zu verfahren ist, deren Herkunft sich nicht zu 100 Prozent belegen lässt. 2012 waren bei Gurlitt über 1500 Kunstwerke gefunden worden, die alle unter den Generalver­dacht der Raubkunst gerieten. Bei fünf Gemälden bestätigte sich der Verdacht. Ihre Herkunft musste geklärt werden, um sie den Erben der rechtmäßig­en Eigentümer zurückzuge­ben oder zu entschädig­en. Weil die klassische Kunstversi­cherung in der Regel Beschlagna­hme und hoheitlich­e Eingriffe ausschließ­t, ist die Nachfrage nach der sogenannte­n „Title Insurance“gestiegen. Steht bei einem umstritten­en Werk eine Rückabwick­lung des Kaufes im Raum, übernimmt diese Spezialpol­ice die Kosten für die Rechtsbera­tung und leistet Entschädig­ung in Höhe des Kaufpreise­s.

Mathias Scheuber Der Autor ist Vorstandsv­orsitzende­r der Ergo Versicheru­ng.

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