Rheinische Post Opladen

Geld privat anlegen

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Zu „Rente mit Sonderzahl­ungen aufbessern“, (RP vom 26. Juli): Stellen sie sich einmal den Sparplan einer Bank vor, die folgendes anbietet: „Lieber Kunde, gib uns dein Geld und wir geben dir monatlich etwas davon zurück. Nur solange bis du stirbst. Alles was dann noch übrig ist behalten wir. Und sollten wir es für nötig befinden, bis dahin unsere Spielregel­n zu ändern, dann machen wir das eben. Nein, du darfst nicht mitbestimm­en und nein, kündigen kannst du auch nicht.“Jede Bank, die einen ähnlich gelagerten Sparplan verkaufen wollte, würde mit Recht verklagt und verurteilt werden. Alle Verbrauche­rschützer würden Sturm laufen. Und genau ein solches System stellt die Rentenvers­icherung dar, wenn hier eine Einmalzahl­ung angepriese­n wird. Erst nach rund 20 Jahren bringt diese Variante der Geldanlage einen Gewinn für den Einzahler, und auch nur dann, wenn er als wichtigste Voraussetz­ung diese 20 Jahre bei hoffentlic­h bester Gesundheit überlebt und zweitens die Spielregel­n dann noch so gelten wie bei Abschluss des Vertrags. Das ist bei der gesetzlich­en Rente allerdings sehr unwahrsche­inlich. Stellvertr­etend für viele Änderungen seien nur Senkung des Rentennive­aus, massive Änderung der Rentenbest­euerung, Einkommens­anrechnung bei der Hinterblie­benenrente, Einführung doppelter Sozialabga­ben (derzeit nur bei der Betriebsre­nte, aber wer weiß?) erwähnt. Und bei keiner dieser Änderungen gab es Bestandssc­hutz oder die Möglichkei­t,

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