Geld privat anlegen
Zu „Rente mit Sonderzahlungen aufbessern“, (RP vom 26. Juli): Stellen sie sich einmal den Sparplan einer Bank vor, die folgendes anbietet: „Lieber Kunde, gib uns dein Geld und wir geben dir monatlich etwas davon zurück. Nur solange bis du stirbst. Alles was dann noch übrig ist behalten wir. Und sollten wir es für nötig befinden, bis dahin unsere Spielregeln zu ändern, dann machen wir das eben. Nein, du darfst nicht mitbestimmen und nein, kündigen kannst du auch nicht.“Jede Bank, die einen ähnlich gelagerten Sparplan verkaufen wollte, würde mit Recht verklagt und verurteilt werden. Alle Verbraucherschützer würden Sturm laufen. Und genau ein solches System stellt die Rentenversicherung dar, wenn hier eine Einmalzahlung angepriesen wird. Erst nach rund 20 Jahren bringt diese Variante der Geldanlage einen Gewinn für den Einzahler, und auch nur dann, wenn er als wichtigste Voraussetzung diese 20 Jahre bei hoffentlich bester Gesundheit überlebt und zweitens die Spielregeln dann noch so gelten wie bei Abschluss des Vertrags. Das ist bei der gesetzlichen Rente allerdings sehr unwahrscheinlich. Stellvertretend für viele Änderungen seien nur Senkung des Rentenniveaus, massive Änderung der Rentenbesteuerung, Einkommensanrechnung bei der Hinterbliebenenrente, Einführung doppelter Sozialabgaben (derzeit nur bei der Betriebsrente, aber wer weiß?) erwähnt. Und bei keiner dieser Änderungen gab es Bestandsschutz oder die Möglichkeit,