Sozialer Steinbruch
Sehr lobenswert ist Ihre umfangreiche und anschauliche Berichterstattung zum Thema Betriebsrente. Auch wir heutigen Betriebsrentner haben einst auf entsprechende Regeln und Zusagen vertraut und mussten trotzdem erleben, dass wir, die Vorsorgenden, seit dem Jahr 2004 von der Politik zusätzlich geschröpft werden. Ein fragwürdiges Gesetz (Ulla Schmidt, Horst Seehofer) mit Rückendeckung der Justiz zerstörte das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge. Besonders peinlich ist, dass dieses Gesetz zudem rückwirkend alle Altverträge plündert. Den Betriebsrentnern werden seit dem Jahr 2004 jährlich zirka 2,6 Milliarden Euro entzogen, um von der Politik verschuldete Defizite in den Sozialkassen auszugleichen (Missbrauch, Zuwanderung, Gesundheitsversorgung im Ausland lebender Angehöriger hier wohnender Ausländer). Die neu gebildete Rentenkommission sollte sich auch um diese fortwährende Enteignung kümmern und den Bundestag auffordern, den gebeutelten Betriebsrentnern endlich finanzielle Wiedergutmachung (zirka 40 Milliarden Euro) der Menschenrechtsverletzung (lt. Prof. Karl Albert Schachtschneider) zu gewähren. Schon vor 18 Jahren konnte man der RP (Ausgabe vom 1.9.2000) eine ähnliche Wertung entnehmen: „Das Rentensystem wird als sozialer Steinbruch benutzt.“Wie lautet doch der allgemeine Rechtsgrundsatz? Pacta sunt servanda. – Verträge sind einzuhalten. Zu „Bayern gibt ,Ankern’ eine neue Bedeutung“(RP vom 2. August): Die Ankerzentren sollen doch vor allem die Verfahren bündeln und beschleunigen, davon profitieren auch die tatsächlichen Asylberechtigten, weil sie auch schneller Gewissheit haben und anerkannt werden können! Diese einseitige Polemik Zu „Flüchtlingsbürgen nicht bestrafen“(RP vom 1. August): Entgegen Ihrer Meinung vertrete ich sehr wohl die Auffassung, dass Bürgen auch für ihre Unterschrift gerade stehen müssen. Ich kann nicht irgendeine Bürgschaft unterschreiben und dann nachher, wenn es schief geht, behaupten, dass dies so nicht gemeint gewesen sei. Ich finde es ein billiges Herausreden, es sei nicht klar gewesen. In jedem Rechtsgeschäft ist dies so, zum Beispiel bei Darlehen. Ob ein Asylant aufgenommen wird und wer es bezahlt, sollte den zuständigen Behörden überlassen werden, und Normalbürger sollten