Maximal 30 Minuten zum Krankenhaus
Laut Reformplänen sollen sich Krankenhäuser in NRW zusammenschließen, aber schnell erreichbar bleiben.
DÜSSELDORF Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat den Umbau der Krankenhauslandschaft in NRW angeschoben. Wie das Ministerium bestätigte, hat Laumann als Grundlage dafür ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben, das unserer Redaktion in Auszügen vorliegt. Demnach wird NRW künftig mit weniger Krankenhäusern auskommen müssen, die aber in maximal 30 Autominuten erreichbar sein sollen.
Die Gutachter sollen zudem offenbar den Weg für neue Zentralkliniken ebnen, in denen mehrere Häuser ihre Kompetenzen bündeln. Konkret ist von Geburtshilfe-, Brustkrebsund Transplantationszentren die Rede sowie von „Zentren für seltene Erkrankungen“. Die Verteilung der Kapazitäten soll stärker an der Altersstruktur und der Verteilung von Krankheitsbildern in den Regionen orientiert sein. Erste Ergebnisse des Gutachtens sollen bis Jahresende vorliegen, der Abschlussbericht Mitte 2019.
Auftragnehmer des Gutachtens ist die „Partnerschaft Deutschland GmbH“, eine auf die öffentliche Hand spezialisierte Beratungsgesellschaft in Berlin. Sie soll den Fachbereich Gesundheitsmanagement der Technischen Universität Berlin unterstützen.
Mit der Gutachtenvergabe erhöht Laumann erneut den Druck auf Krankenkassen, die Ärzteschaft und die Träger der rund 370 NRW-Krankenhäuser. Experten werfen ihnen vor, die Verhandlungen über derartige Reformen seit Jahren zu verschleppen. Deshalb hat Laumann bereits das sogenannte Krankenhausgestaltungsgesetz umgeschrieben mit dem Ziel, die Verhandlungen zu beschleunigen. Jetzt heißt es in dem Gesetz: „Die Verhandlungen sind spätestens sechs Monate nach ihrer Aufnahme abzuschließen. Ist dies nicht der Fall, geht die Verfahrensleitung unverzüglich auf die zuständige Behörde über.“Zudem lockt er die Betreiber mit millionenschweren Einzelfallförderungen zu mehr Kooperation. Die Krankenhäuser sollen sich freiwillig zusammenschließen und Behandlungsschwerpunkte unter sich aufteilen.
Unangenehm für viele der überwiegend defizitären NRW-Krankenhäuser dürfte der erste Teil des Gutachtens werden: die Identifikation von aktuellen Überversorgungen. Die Gutachter sollen präzise „Bettendichte, Auslastung der Planbetten“sowie das Leistungsangebot in den 16 Gebieten aufzeichnen, in die NRW krankenhausplanerisch unterteilt ist. Auch die Verweildauer der Patienten in den unterschiedlichen Krankenhäusern wird verglichen.
Die Verteilung der Kapazitäten soll stärker an der Altersstruktur in den Regionen orientiert sein