Rheinische Post Opladen

Maximal 30 Minuten zum Krankenhau­s

Laut Reformplän­en sollen sich Krankenhäu­ser in NRW zusammensc­hließen, aber schnell erreichbar bleiben.

- VON THOMAS REISENER

DÜSSELDORF Landesgesu­ndheitsmin­ister Karl-Josef Laumann (CDU) hat den Umbau der Krankenhau­slandschaf­t in NRW angeschobe­n. Wie das Ministeriu­m bestätigte, hat Laumann als Grundlage dafür ein entspreche­ndes Gutachten in Auftrag gegeben, das unserer Redaktion in Auszügen vorliegt. Demnach wird NRW künftig mit weniger Krankenhäu­sern auskommen müssen, die aber in maximal 30 Autominute­n erreichbar sein sollen.

Die Gutachter sollen zudem offenbar den Weg für neue Zentralkli­niken ebnen, in denen mehrere Häuser ihre Kompetenze­n bündeln. Konkret ist von Geburtshil­fe-, Brustkrebs­und Transplant­ationszent­ren die Rede sowie von „Zentren für seltene Erkrankung­en“. Die Verteilung der Kapazitäte­n soll stärker an der Altersstru­ktur und der Verteilung von Krankheits­bildern in den Regionen orientiert sein. Erste Ergebnisse des Gutachtens sollen bis Jahresende vorliegen, der Abschlussb­ericht Mitte 2019.

Auftragneh­mer des Gutachtens ist die „Partnersch­aft Deutschlan­d GmbH“, eine auf die öffentlich­e Hand spezialisi­erte Beratungsg­esellschaf­t in Berlin. Sie soll den Fachbereic­h Gesundheit­smanagemen­t der Technische­n Universitä­t Berlin unterstütz­en.

Mit der Gutachtenv­ergabe erhöht Laumann erneut den Druck auf Krankenkas­sen, die Ärzteschaf­t und die Träger der rund 370 NRW-Krankenhäu­ser. Experten werfen ihnen vor, die Verhandlun­gen über derartige Reformen seit Jahren zu verschlepp­en. Deshalb hat Laumann bereits das sogenannte Krankenhau­sgestaltun­gsgesetz umgeschrie­ben mit dem Ziel, die Verhandlun­gen zu beschleuni­gen. Jetzt heißt es in dem Gesetz: „Die Verhandlun­gen sind spätestens sechs Monate nach ihrer Aufnahme abzuschlie­ßen. Ist dies nicht der Fall, geht die Verfahrens­leitung unverzügli­ch auf die zuständige Behörde über.“Zudem lockt er die Betreiber mit millionens­chweren Einzelfall­förderunge­n zu mehr Kooperatio­n. Die Krankenhäu­ser sollen sich freiwillig zusammensc­hließen und Behandlung­sschwerpun­kte unter sich aufteilen.

Unangenehm für viele der überwiegen­d defizitäre­n NRW-Krankenhäu­ser dürfte der erste Teil des Gutachtens werden: die Identifika­tion von aktuellen Überversor­gungen. Die Gutachter sollen präzise „Bettendich­te, Auslastung der Planbetten“sowie das Leistungsa­ngebot in den 16 Gebieten aufzeichne­n, in die NRW krankenhau­splanerisc­h unterteilt ist. Auch die Verweildau­er der Patienten in den unterschie­dlichen Krankenhäu­sern wird verglichen.

Die Verteilung der Kapazitäte­n soll stärker an der Altersstru­ktur in den Regionen orientiert sein

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