Zahl der Abschiebungen stagniert
BERLIN (qua) Die Abschiebezahlen von nicht bleibeberechtigten Asylbewerbern steigen nicht – trotz neuer gesetzlicher Regelungen und dem erklärten politischen Willen zu mehr Rückführungen. Im ersten Halbjahr 2018 wurden 12.261 Abschiebungen vollzogen, wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte. Das liegt in etwa auf dem Niveau der Vorjahre. 2017 wurden im gesamten Jahr 23.966 (erstes Halbjahr: 12.545) Menschen abgeschoben, 2016 waren es 25.375 (erstes Halbjahr: 13.743). Im Jahr 2015, in dem sich die Flüchtlingskrise entwickelte, zählten die Behörden 20.888 Abschiebungen, wie auch aus Daten des Innenministeriums hervorgeht. In den Zeiten vor der Flüchtlingskrise lagen die Abschiebezahlen deutlich niedriger.
Zuletzt hatte die Bundesregierung in der ersten Jahreshälfte 2017 die Gesetze verschärft, um Ausreisepflichtige leichter in ihre Heimat zurückbringen zu können. So wurde damals beschlossen, dass Asylsuchende ohne Bleibeperspektive verpflichtet werden können, in Erstaufnahmeeinrichtungen zu bleiben. Die Höchstdauer des Abschiebegewahrsams wurde von vier auf zehn Tage erhöht.
Einen besonderen Effekt zeigen die neuen Gesetze nicht. Bislang gibt es immer wieder kontroverse und emotional aufgeheizte Debatten um das Thema Abschiebungen. So steht der Vorwurf im Raum, es würden die Falschen abgeschoben. Zuletzt bemängelte dies Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Während gut integrierte Flüchtlinge mit Ausbildung und Job immer wieder das Land verlassen müssen, scheitern die Behörden in vielen Fällen daran, Straftäter und Gefährder außer Landes zu bringen. Mehr als 200.000 Menschen in Deutschland gelten als ausreisepflichtig. Etwa drei Viertel von ihnen haben aber den Status von Geduldeten, werden also aus gesundheitlichen, sozialen, humanitären oder organisatorischen Gründen nicht abgeschoben. Vielfach fehlt schlicht der Pass, und es dauert Monate, im Heimatland Ersatzpapiere zu beschaffen. Die Sozialdemokraten und Teile der CDU würden daher gerne jenen Ausreisepflichtigen, die einer geregelten Arbeit nachgehen und gut integriert sind, einen Statuswechsel vom Asylbewerber zur eingewanderten Fachkraft ermöglichen. Bislang sehen die Eckpunkte für das Fachkräfte-Zuwanderungsgesetz aus dem Bundesinnenministerium diese Möglichkeit nicht vor.