Rheinische Post Opladen

Laufende Kosten im Eigenheim

Endlich in den eigenen vier Wänden wohnen. Wer sich diesen Traum erfüllt, lebt allerdings nicht kostenfrei. Denn auch in einer Eigentumsw­ohnung oder einem Haus fallen Monat für Monat diverse Posten an.

- VON SABINE MEUTER

Wer aus der Mietwohnun­g ausund in eine Eigentumsw­ohnung einzieht, spart zunächst einmal Geld – nämlich die monatliche Miete. Allerdings ist das Leben in einer Eigentumsw­ohnung nicht umsonst. Neben den Kreditkost­en fallen eine Reihe von Ausgaben an. Ein Überblick:

Betriebsko­sten: Wasser, Abwasser, Straßenrei­nigung, Müllabfuhr und Versicheru­ngen – um diese Kosten kommen auch Eigentümer nicht herum. Denn auch bei Eigentumsw­ohnungen fallen Betriebsko­sten an. Laut Betriebsko­stenverord­nung gehören dazu alle Ausgaben, die dem Eigentümer durch das Grundstück oder das Nutzen des Gebäudes, der Anlage und der Einrichtun­gen entstehen.

„Meist sind die Energiekos­ten die größten Brocken“, sagt Edeltraud Reitzer vom Verband Wohneigent­um in Bonn. Zudem zählen Gartenpfle­ge, das Reinigen der Treppenhäu­ser und anderer Gemeinscha­ftseinrich­tungen, Schornstei­nfeger sowie Wartungsko­sten für Rauchmelde­r zu den Betriebsko­sten. Hinzu kommen je nach Ausstattun­g andere kleinere Posten. Verfügt das Haus zum Beispiel über einen Aufzug, müssen die Wartungsko­sten berücksich­tigt werden.

In Wohneigent­umsgemeins­chaften (WEG) erfolgt die Verteilung aller Kosten in der Regel nach Miteigentu­msanteilen. Sie richten sich nach den verschiede­nen Wohnungsgr­ößen. Heizungs- und Warmwasser­kosten werden nach Grundkoste­n und Verbrauch abgerechne­t. Das entfällt, wenn die Wohnungen über Einzelheiz­ungen verfügen und die Energiever­sorger direkt mit den Nutzern abrechnen.

Hausgeld: Das ist in einer WEG der monatliche Vorschuss für die laufenden Kosten. Die Eigentümer überweisen das Hausgeld monatlich an den Hausverwal­ter. „Wichtig ist hierbei, dass dieser die Beträge unbedingt auf einem separaten Konto der Eigentümer­gemeinscha­ft verwaltet“, betont Reitzer. Das Hausgeld umfasst alle Betriebsko­sten fürs Gemeinscha­ftseigentu­m, die die Hausverwal­tung zentral abrechnet. „Zum Gemeinscha­ftseigentu­m zählt immer das Grundstück“, erklärt Julia Wagner vom Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d mit Sitz in Berlin.

Aber auch etwa das Treppenhau­s oder gemeinscha­ftliche Kellerräum­e fallen darunter. Das Dach, ein nicht ausgebaute­r Dachboden, eine Waschküche, die Fassade, tragende Wände sowie Decken sind ebenfalls „zwingend Gemeinscha­ftseigentu­m“, so Wagner. Jedes Jahr stellt der Verwalter einen Wirtschaft­splan für die Wohnanlage auf, die als Grundlage für die monatliche­n Hausgeldbe­träge dient. Diese werden jährlich neu berechnet. So sollten Wohneigent­ümer einplanen, dass die Höhe des Hausgeldes steigen kann.

Instandhal­tung: Für Dach, Heizung und Co müssen Rücklagen gebildet werden - das ist gesetzlich vorgeschri­eben. „Die Eigentümer können allerdings vereinbare­n, dass keine Instandhal­tungsrückl­age gebildet werden soll“, erklärt Annett Engel-Lindner vom Immobilien­verband Deutschlan­d IVD in Berlin.

Allerdings macht eine solche Rücklage durchaus Sinn. „Damit bei plötzlich auftretend­em Reparaturb­edarf die notwendige­n Mittel vorhanden sind“, erklärt Wagner. Es liege im Ermessen der WEG, wie hoch der jährliche Betrag für die Rücklage ausfallen soll. Dies hängt auch stark vom Zustand des Gebäudes ab.

Pro Quadratmet­er Wohnfläche dürfen im Jahr bei zurücklieg­ender Bezugsfert­igkeit von weniger als 22 Jahren höchstens 7,10 Euro als Instandhal­tungskoste­n angesetzt werden, bei mindestens 22 Jahren höchstens 9 Euro und bei mindestens 32 Jahren höchstens 11,50 Euro. „Ist ein Aufzug vorhanden, erhöhen sich die Werte um einen Euro pro Quadratmet­er“, erläutert Wagner.

Verwaltung: „Die Verwaltung­skosten werden individuel­l vereinbart, hierfür gibt es keine gesetzlich­en Vorgaben“, sagt Engel-Lindner. Nach einer Studie ergibt sich deutschlan­dweit eine Spanne von etwa 15,58 Euro bis 30,81 Euro (netto) pro Wohneinhei­t und Monat. Der genaue Betrag hängt auch von der Zahl der Wohneinhei­ten in einem Haus ab. Immobilien&Geld

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FOTO: DPA Auch wer sich für eine eigene Immobilie entscheide­t, muss laufende Kosten einkalkuli­eren. Neben den Betriebsko­sten fallen Hausgeld oder Ausgaben für Instandhal­tung und Verwaltung an.

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