Rheinische Post Opladen

Gemeinden missachten oft Vorgaben zum Kirchenasy­l

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BERLIN (kna) Nach Einschätzu­ng der katholisch­en Kirche missachtet rund die Hälfte der beim Kirchenasy­l aktiven Gemeinden mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtling­e (Bamf ) vereinbart­e Regeln zur Übermittlu­ng eines Dossiers für jeden Einzelfall. Das berichtete die „Welt“. 2017 sei nur in etwa der Hälfte aller Kirchenasy­lfälle ein solches Dossier eingereich­t worden, sagte der Kommissari­atsleiter der deutschen Bischöfe, Karl Jüsten.

Damit verstoßen die Gemeinden, zu deren konfession­eller Zugehörigk­eit Jüsten keine näheren Angaben machte, gegen eine Absprache, die 2015 zwischen den großen Kirchen und dem Bamf getroffen wurde. Damals wurde festgelegt, dass der Staat das Kirchenasy­l toleriert und zur Prüfung der Fälle bereit ist, sofern die Gemeinden dem Bamf Dossiers zu den Hintergrün­den der einzelnen Fälle übermittel­n und jeweils einen Ansprechpa­rtner benennen.

Als problemati­sch wertete das Bamf das Nichteinre­ichen von Härtefall-Dossiers bei den registrier­ten 2533 Fällen von Kirchenasy­l. Betroffen waren laut Bamf 3481 Personen in der Zeit vom 1. Januar 2017 bis zum 30. Juni 2018.

Für das Kirchenasy­l gilt seit August eine von sechs auf 18 Monate verlängert­e Rückführun­gsfrist für Dublinfäll­e, wenn Gemeinden Absprachen nicht einhalten. Die Dublin-Regel besagt, dass der EU-Staat, in dem ein Flüchtling erstmals den Boden betreten hat, zuständig ist. Reist er weiter, kann er innerhalb von sechs Monaten wieder in den Ersteinrei­sestaat zurückgesc­hickt werden.

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