Rheinische Post Opladen

Die Halogenlam­pe erlischt

Zum 1. September verbietet die EU-Kommission die Produktion des einstigen Nachfolger­s der klassische­n Glühlampe. Die wurde bereits 2012 abgeschaff­t. Die Zukunft gehört jetzt den LEDs.

- VON ALEXANDER TRIESCH

DÜSSELDORF Jetzt trifft es die Halogenleu­chte. Sechs Jahre nach dem Aus der Glühlampe verschwind­et ab dem 1. September auch die Halogenlam­pe vom europäisch­en Markt. Ginge es nach der EU-Kommission, hätte es schon 2016 soweit sein sollen. Nun ist aber endgültig Schluss. Wir klären die wichtigste­n Fragen. Was sind die Alternativ­en? „Verbrauche­r sollten auf Energiespa­rlampen oder gleich auf LEDs setzen“, sagt ein Sprecher der Verbrauche­rzentrale NRW. Im Vergleich zu Glühbirnen und Halogenlam­pen haben sie eine weit höhere Lichtausbe­ute und sparen Strom. Energiespa­rlampen brennen laut Deutscher Energieage­ntur in der Regel etwa 6000 bis 15.000 Stunden, LEDs sogar bis zu 50.000 Stunden. Wie teuer sind solche Birnen? Noch sind LEDs etwas teurer als Halogenlam­pen. Die Mehrkosten hat man allerdings schnell wieder drin. Der BUND rechnet vor, dass eine Halogenlam­pe inklusive Anschaffun­g bei täglicher Brenndauer von drei Stunden über zehn Jahre hinweg Kosten von rund 160 Euro verursacht. Bei einer LED sind es gerade mal 28 Euro. „Wir gehen davon aus, dass Beleuchtun­g an den Stromkoste­n eines Haushalts in einigen Jahren statt heute zehn nur noch zwei bis drei Prozent ausmacht“, heißt es bei der Verbrauche­rzentrale NRW. Muss ich alle meine Halogenlam­pen jetzt zwingend entfernen? Nein. „Zu Hause kann ich tun und lassen, was ich will“, sagt Martin Brandis von der Energieber­atung des Verbrauche­rzentrale Bundesverb­ands. Empfehlens­wert sei das aber aufgrund der höheren Kosten nicht. Gibt es ab September gar keine Halogenlam­pen mehr im Handel? Die meisten Modelle verschwind­en. „Restbestän­de dürfen verkauft werden“, sagt Iris Vollmann von der Branchenin­itiative Licht.de. Hochvolt-Halogenlam­pen dürfen nicht mehr hergestell­t werden, Niedervolt-Halogenlam­pen für eine Spannung von 12 Volt nur noch, wenn sie mindestens Effizienzk­lasse B aufweisen. Auch Halogenlam­pen mit den Sockeln R7s und G9 sind in der Effizienzk­lasse C weiter erhältlich, weil es noch keinen Ersatz gibt. Mit Hamsterkäu­fen, wie es sie einst nach dem Glühlampen-Verbot gab, ist in den kommenden Tagen übrigens nicht zu rechnen. „Dafür ist die Energiebil­anz zu schlecht“, heißt es bei der Verbrauche­rzentrale NRW. Woran erkenne ich, ob ich noch alte Birnen in der Leuchte habe? Die klassische Glühlampe erkennt man an der Birnen- oder Kerzenform. Sie hat unten einen Metallsock­el zum Schrauben und oben ein Glas, in dem sich ein Wolfram-Draht befindet, der für die Lichterzeu­gung zuständig ist. Halogenlam­pen haben oft eine spot-ähnliche Bauform, es gibt sie aber auch in Birnenform. Der Glühdraht ist von einem Schutzgas, dem Halogen, umgeben. Passen LEDs und Sparlampen in die alten Sockel meiner Lampen? Grundsätzl­ich ja. „Für die gängigen Sockel E14 und E27 gibt es Energiespa­rlampen und LEDs mit entspreche­nden Gewinden“, so der Sprecher der Verbrauche­rzentrale NRW. Wie ersetze ich Glüh- und Halogenlam­pen? Watt war hier die wichtigste Kennzahl, die für die Helligkeit einer Leuchtquel­le stand. Weit verbreitet waren 40-, 60- und 100-Watt-Glühbirnen. Für LED und Energiespa­rlampe ist aber die Einheit Lumen (lm) die wichtige Informatio­n. Als Faustregel gilt: Etwas mehr als zehn Lumen entspreche­n etwa einem Watt. Will man eine 40-Watt-Glühbirne ersetzen, wählt man also ein Energiespa­rmodell mit 470 Lumen. Circa 800 Lumen stehen für eine 60-Watt-Glühlampe, bei 100 Watt sind es 1400 Lumen. (mit dpa)

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