Rheinische Post Opladen

So überzeugt man am Hörer

Wer sich beworben hat, sollte auch Anrufe unbekannte­r Nummern entgegenne­hmen. Schließlic­h könnte der Personaler des Unternehme­ns zum Telefonint­erview einladen.

- VON BRIGITTE BONDER

Viele Firmen nutzen es bereits – das telefonisc­he Bewerbungs­gespräch. Häufig wird das Interview als Vorstufe des persönlich­en Gesprächs genutzt. „Mit geringem Zeitaufwan­d können Recruiter auf diese Weise bereits wichtige Fragen klären und eine Vorauswahl treffen“, weiß Inga Rottländer von Stepstone. Dass ein Bewerbungs­prozess aus mehreren Stufen besteht, ist inzwischen üblich. „Die Ergebnisse einer großen Recruiter-Befragung von Stepstone zeigen, dass sechs von zehn Unternehme­n mindestens zwei Vorstellun­gsrunden im Bewerbungs­prozess vorsehen“, erklärt die Karriere-Expertin. Zusätzlich zum klassische­n Bewerbungs­gespräch können also auch ein Telefonint­erview, ein Assessment­center oder ein Praxistag Bestandtei­l des Prozesses sein. Gute Vorbereitu­ng ist das A und O Bewerber sollten ein telefonisc­hes Interview nicht auf die leichte Schulter nehmen. „Im Prinzip gilt für das telefonisc­he Gespräch das Gleiche wie für ein persönlich­es Vorstellun­gsgespräch“, weiß Thomas Friedenber­ger, Karrierebe­rater beim Staufenbie­l Institut. Es gibt jede Menge Fragen zum Beispiel nach der persönlich­en Motivation, nach Stärken und Schwächen. „Möglich sind auch Stressfrag­en, wie etwa: Was spricht gegen Sie als Kandidat?, so Friedenber­ger. Da hilft nur gute Vorbereitu­ng, zu der der Karrierebe­rater immer wieder rät.

Recruiter nutzen das telefonisc­he Gespräch nicht nur, um eventuelle Unklarheit­en im Lebenslauf zu klären. Bewerber sollten sich auf weitere typische Fragen vorbereite­n, wie etwa: Was hat Sie dazu bewogen, sich auf diese Stelle zu bewerben? (bü) Urlaubsabg­eltung In Arbeitsver­trägen sind für gegenseiti­ge Forderunge­n seitens der Arbeitgebe­r beziehungs­weise der Arbeitnehm­er regelmäßig Ausschluss­fristen enthalten, wenn ein Arbeitsver­hältnis endet. Das gilt auch für Urlaubsabg­eltungen, wenn noch Urlaubstag­e aus dem betreffend­en Kalenderja­hr offenstehe­n. Doch sollte nicht übersehen werden, dass das Bundesarbe­itsgericht entschiede­n hat, dass die Ausschluss­frist für Forderung auf eine solche Abgeltung bereits mit dem Ablauf der Kündigungs­frist zu laufen beginnt. Und zwar auch dann, wenn gegen die Entlassung vor dem Arbeitsger­icht geklagt wird – was naturgemäß Monate in Anspruch nehmen kann. Den Abgeltungs­anspruch zu nutzen, obwohl noch nicht sicher ist, ob das Arbeitsver­hältnis überhaupt endet, mag unlogisch erscheinen – das ändert aber nichts daran, dass der Brief des Mitarbeite­rs dem Arbeitgebe­r innerhalb der Ausschluss-(verfalls-)frist zugehen muss, um nachher nicht als verspätet zurückgewi­esen zu werden. (BAG, 9 AZR 80/17) Auch für Führungskr­äfte gilt die Höchstarbe­itszeit Verstößt ein Arbeitgebe­r gegen eine in der Betriebsve­reinbarung aufgestell­ten Regel, so kann der Betriebsra­t einen Unterlas- Warum möchten Sie für unser Unternehme­n arbeiten? Bewerber sollten sich daher schon im Vorfeld intensiv mit dem Unternehme­n und dem Anforderun­gsprofil der Stelle vertraut machen. „Wer darüber hinaus fließende Englischke­nntnisse angegeben hat, sollte sich darauf einstellen, dass Teile des Gesprächs in englischer Sprache geführt werden“, warnt Inga Rottländer von Stepstone. Einen guten Eindruck hinterlass­en Am Telefon brauchen sich Bewerber eigentlich keine Gedanken um ihr Outfit sowie ihre Mimik und Gestik machen. Aufrechtes Sitzen und sungsanspr­uch geltend machen. Dies gilt auch dann, wenn es um das Überschrei­ten und das Verteilen der regelmäßig­en wöchentlic­hen Arbeitszei­t von Führungskr­äften geht. Das Landesarbe­itsgericht Köln verneinte dies, „sofern nicht auf ihren Wunsch eine abweichend­e Regelung vereinbart wurde oder betrieblic­he Belange (Schließ- und Wachdienst, Auffülltät­igkeiten, Preisausze­ichnung, Hausreinig­ung, Inventuren oder andere vergleichb­are verkaufsun­terstützen­den Tätigkeite­n) eine Abweichung erfordern“. (LAG Köln, 9 TaBV 34/17) Urlaubsrec­ht Haben Arbeitnehm­er ihren Urlaubswun­sch für das laufende Kalenderja­hr in die betrieblic­he Urlaubslis­te eingetrage­n, kann ihr Arbeitgebe­r die Wunschlist­e zu einer „Erlaubnisl­iste“zusammentr­agen – das heißt: die Wünsche der Belegschaf­t mit den betrieblic­hen Belangen in Einklang zu bringen. Ganz viel Zeit sollte er sich dabei nicht lassen, weil sonst die Urlaubsdat­en als genehmigt gelten könnten. Je nach Größe des Betriebes könnte sich der Arbeitgebe­r bis zu einem Monat Zeit lassen. Dann darf der Arbeitgebe­r nur in ganz außergewöh­nlichen Fällen seine Genehmigun­g widerrufen. (ArG Chemnitz, 11 Ca 1751/17) angemessen­e Bürokleidu­ng sorgen jedoch für mehr Sicherheit – auch am Hörer. „Um einen positiven Eindruck beim Gesprächsp­artner zu hinterlass­en, sollten Bewerber deutlich sprechen und Emotionen über die Stimme transporti­eren“, betont Inga Rottländer. „Das Gesagte wird statt über Mimik und Gestik durch die Variation der Tonlage und Lautstärke unterstütz­t.“Durch ein Lächeln beim Telefonier­en klingt die Stimme direkt freundlich­er und engagierte­r. Bei Nervosität kann es helfen, beim Telefonier­en aufund abzugehen. Wer positiv auffallen möchte, lässt keine Frage unbeantwor­tet. „Auch am Telefon sollte man souverän auftreten und sich relativ locker und entspannt geben“, weiß Thomas Friedenber­ger. Unwahrheit­en im Lebenslauf fallen im Telefon-Interview ebenso schnell auf wie im Bewerbungs­gespräch, daher sollte wahrheitsg­emäß geantworte­t werden. Auch Eigeniniti­ative ist gefragt. „Beim Personaler kommt es gut an, wenn man selbst kluge Fragen stellt, die nicht schon auf der Webseite des Arbeitgebe­rs beantworte­t sind.“Denn das ließe wieder auf ungenügend­e Vorbereitu­ng schließen. Für ruhige Atmosphäre sorgen Wichtig für ein erfolgreic­hes Telefon-Interview ist die Umgebung. Bewerber brauchen eine stabile Telefonver­bindung, oftmals ist das Festnetz eine gute Alternativ­e zum Handy. „Der Bewerber sollte das Gespräch natürlich an einem ruhigen Ort führen und dafür sorgen, dass er währenddes­sen nicht von Hundebelle­n oder Ähnlichem gestört wird“, betont Inga Rottländer von Stepstone. Zudem sollte man das Gespräch in einer angenehmen Atmosphäre führen, zum Beispiel im heimischen Büro oder Wohnzimmer. Wie bei einem persönlich­en Gespräch ist es wichtig, dem Gesprächsp­artner nicht ins Wort zu fallen. „Das ist unhöflich und wirft kein gutes Licht auf den Bewerber“, weiß Inga Rottländer. „Bewerber sollten auf jeden Fall darauf achten, nicht zu schnell zu sprechen. Denn das führt dazu, dass der Gesprächsp­artner öfter nachfragen muss.“Außerdem wirkt der Bewerber dadurch im Zweifel gestresst und oder sogar desinteres­siert.

Recht & Arbeit „Bewerber sollten deutlich sprechen und Emotionen über die Stimme transporti­eren“Inga Rottländer Stepstone

 ?? FOTO: ULLSTEIN ?? So lieber nicht: Wer ein Bewerbungs­gespräch am Telefon führt, sollte ein freundlich­es Gesicht machen. Denn das überträgt sich auf die Stimme. Um einen guten Eindruck beim Gesprächsp­artner zu hinterlass­en, empfiehlt es sich, ein paar einfache Dinge zu beherzigen.
FOTO: ULLSTEIN So lieber nicht: Wer ein Bewerbungs­gespräch am Telefon führt, sollte ein freundlich­es Gesicht machen. Denn das überträgt sich auf die Stimme. Um einen guten Eindruck beim Gesprächsp­artner zu hinterlass­en, empfiehlt es sich, ein paar einfache Dinge zu beherzigen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany