So überzeugt man am Hörer
Wer sich beworben hat, sollte auch Anrufe unbekannter Nummern entgegennehmen. Schließlich könnte der Personaler des Unternehmens zum Telefoninterview einladen.
Viele Firmen nutzen es bereits – das telefonische Bewerbungsgespräch. Häufig wird das Interview als Vorstufe des persönlichen Gesprächs genutzt. „Mit geringem Zeitaufwand können Recruiter auf diese Weise bereits wichtige Fragen klären und eine Vorauswahl treffen“, weiß Inga Rottländer von Stepstone. Dass ein Bewerbungsprozess aus mehreren Stufen besteht, ist inzwischen üblich. „Die Ergebnisse einer großen Recruiter-Befragung von Stepstone zeigen, dass sechs von zehn Unternehmen mindestens zwei Vorstellungsrunden im Bewerbungsprozess vorsehen“, erklärt die Karriere-Expertin. Zusätzlich zum klassischen Bewerbungsgespräch können also auch ein Telefoninterview, ein Assessmentcenter oder ein Praxistag Bestandteil des Prozesses sein. Gute Vorbereitung ist das A und O Bewerber sollten ein telefonisches Interview nicht auf die leichte Schulter nehmen. „Im Prinzip gilt für das telefonische Gespräch das Gleiche wie für ein persönliches Vorstellungsgespräch“, weiß Thomas Friedenberger, Karriereberater beim Staufenbiel Institut. Es gibt jede Menge Fragen zum Beispiel nach der persönlichen Motivation, nach Stärken und Schwächen. „Möglich sind auch Stressfragen, wie etwa: Was spricht gegen Sie als Kandidat?, so Friedenberger. Da hilft nur gute Vorbereitung, zu der der Karriereberater immer wieder rät.
Recruiter nutzen das telefonische Gespräch nicht nur, um eventuelle Unklarheiten im Lebenslauf zu klären. Bewerber sollten sich auf weitere typische Fragen vorbereiten, wie etwa: Was hat Sie dazu bewogen, sich auf diese Stelle zu bewerben? (bü) Urlaubsabgeltung In Arbeitsverträgen sind für gegenseitige Forderungen seitens der Arbeitgeber beziehungsweise der Arbeitnehmer regelmäßig Ausschlussfristen enthalten, wenn ein Arbeitsverhältnis endet. Das gilt auch für Urlaubsabgeltungen, wenn noch Urlaubstage aus dem betreffenden Kalenderjahr offenstehen. Doch sollte nicht übersehen werden, dass das Bundesarbeitsgericht entschieden hat, dass die Ausschlussfrist für Forderung auf eine solche Abgeltung bereits mit dem Ablauf der Kündigungsfrist zu laufen beginnt. Und zwar auch dann, wenn gegen die Entlassung vor dem Arbeitsgericht geklagt wird – was naturgemäß Monate in Anspruch nehmen kann. Den Abgeltungsanspruch zu nutzen, obwohl noch nicht sicher ist, ob das Arbeitsverhältnis überhaupt endet, mag unlogisch erscheinen – das ändert aber nichts daran, dass der Brief des Mitarbeiters dem Arbeitgeber innerhalb der Ausschluss-(verfalls-)frist zugehen muss, um nachher nicht als verspätet zurückgewiesen zu werden. (BAG, 9 AZR 80/17) Auch für Führungskräfte gilt die Höchstarbeitszeit Verstößt ein Arbeitgeber gegen eine in der Betriebsvereinbarung aufgestellten Regel, so kann der Betriebsrat einen Unterlas- Warum möchten Sie für unser Unternehmen arbeiten? Bewerber sollten sich daher schon im Vorfeld intensiv mit dem Unternehmen und dem Anforderungsprofil der Stelle vertraut machen. „Wer darüber hinaus fließende Englischkenntnisse angegeben hat, sollte sich darauf einstellen, dass Teile des Gesprächs in englischer Sprache geführt werden“, warnt Inga Rottländer von Stepstone. Einen guten Eindruck hinterlassen Am Telefon brauchen sich Bewerber eigentlich keine Gedanken um ihr Outfit sowie ihre Mimik und Gestik machen. Aufrechtes Sitzen und sungsanspruch geltend machen. Dies gilt auch dann, wenn es um das Überschreiten und das Verteilen der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Führungskräften geht. Das Landesarbeitsgericht Köln verneinte dies, „sofern nicht auf ihren Wunsch eine abweichende Regelung vereinbart wurde oder betriebliche Belange (Schließ- und Wachdienst, Auffülltätigkeiten, Preisauszeichnung, Hausreinigung, Inventuren oder andere vergleichbare verkaufsunterstützenden Tätigkeiten) eine Abweichung erfordern“. (LAG Köln, 9 TaBV 34/17) Urlaubsrecht Haben Arbeitnehmer ihren Urlaubswunsch für das laufende Kalenderjahr in die betriebliche Urlaubsliste eingetragen, kann ihr Arbeitgeber die Wunschliste zu einer „Erlaubnisliste“zusammentragen – das heißt: die Wünsche der Belegschaft mit den betrieblichen Belangen in Einklang zu bringen. Ganz viel Zeit sollte er sich dabei nicht lassen, weil sonst die Urlaubsdaten als genehmigt gelten könnten. Je nach Größe des Betriebes könnte sich der Arbeitgeber bis zu einem Monat Zeit lassen. Dann darf der Arbeitgeber nur in ganz außergewöhnlichen Fällen seine Genehmigung widerrufen. (ArG Chemnitz, 11 Ca 1751/17) angemessene Bürokleidung sorgen jedoch für mehr Sicherheit – auch am Hörer. „Um einen positiven Eindruck beim Gesprächspartner zu hinterlassen, sollten Bewerber deutlich sprechen und Emotionen über die Stimme transportieren“, betont Inga Rottländer. „Das Gesagte wird statt über Mimik und Gestik durch die Variation der Tonlage und Lautstärke unterstützt.“Durch ein Lächeln beim Telefonieren klingt die Stimme direkt freundlicher und engagierter. Bei Nervosität kann es helfen, beim Telefonieren aufund abzugehen. Wer positiv auffallen möchte, lässt keine Frage unbeantwortet. „Auch am Telefon sollte man souverän auftreten und sich relativ locker und entspannt geben“, weiß Thomas Friedenberger. Unwahrheiten im Lebenslauf fallen im Telefon-Interview ebenso schnell auf wie im Bewerbungsgespräch, daher sollte wahrheitsgemäß geantwortet werden. Auch Eigeninitiative ist gefragt. „Beim Personaler kommt es gut an, wenn man selbst kluge Fragen stellt, die nicht schon auf der Webseite des Arbeitgebers beantwortet sind.“Denn das ließe wieder auf ungenügende Vorbereitung schließen. Für ruhige Atmosphäre sorgen Wichtig für ein erfolgreiches Telefon-Interview ist die Umgebung. Bewerber brauchen eine stabile Telefonverbindung, oftmals ist das Festnetz eine gute Alternative zum Handy. „Der Bewerber sollte das Gespräch natürlich an einem ruhigen Ort führen und dafür sorgen, dass er währenddessen nicht von Hundebellen oder Ähnlichem gestört wird“, betont Inga Rottländer von Stepstone. Zudem sollte man das Gespräch in einer angenehmen Atmosphäre führen, zum Beispiel im heimischen Büro oder Wohnzimmer. Wie bei einem persönlichen Gespräch ist es wichtig, dem Gesprächspartner nicht ins Wort zu fallen. „Das ist unhöflich und wirft kein gutes Licht auf den Bewerber“, weiß Inga Rottländer. „Bewerber sollten auf jeden Fall darauf achten, nicht zu schnell zu sprechen. Denn das führt dazu, dass der Gesprächspartner öfter nachfragen muss.“Außerdem wirkt der Bewerber dadurch im Zweifel gestresst und oder sogar desinteressiert.
Recht & Arbeit „Bewerber sollten deutlich sprechen und Emotionen über die Stimme transportieren“Inga Rottländer Stepstone