Rheinische Post Opladen

Ehepaar streitet um ein halbes Auto vor Gericht

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(wuk) Ein halber Fiat 500 als Kunstobjek­t an einer Wohnungswa­nd, ein Zahnarzt und dessen Ex-Gattin beschäftig­ten gestern einen Amtsrichte­r. Per Zivilproze­ss verklagte der Dentist (61) seine Ex-Gemahlin auf Herausgabe des halbierten Autos aus der einst gemeinsame­n Wohnung. Die Frau verweigert das. Der Richter schlug aber nicht etwa vor, das halbierte Auto nun noch mal zu teilen und den Parteien dann je ein Viertel zuzusprech­en, sondern verwies den Fall ans Familienge­richt.

Die Liebe zu seinem allererste­n eigenen Auto hielt bei dem Zahnarzt länger, als die Liebe zu seiner Frau. Das lässt sich feststelle­n, nachdem die Hintergrün­de des kuriosen Verfahrens gestern bekannt wurden. Demnach hatte der Dentist den 500er Fiat zu Studienzei­ten erworben und ins Herz geschlosse­n. So sehr, dass er den Wagen in einer Scheune deponierte, bis er ihn 1993 nach der Hochzeit mit seiner Gattin für 10.000 Mark von einem Karosserie­betrieb fachgerech­t filetieren ließ. Die der Länge nach aufgeschni­ttene und weiß lackierte Karosserie zierte mit einer tiefe von rund 35 Zentimeter­n eine Wand der Ehewohnung.

Dort hängt der halbe Wagen heute noch – und der Zahnarzt will ihn unbedingt zurück. Bei der Scheidung 2008 habe das Paar vereinbart, der halbe Fiat solle zunächst in der einst gemeinsame­n Wohnung bleiben, bis der Mann eine neue Bleibe mit genügend Platz dafür habe. Den hat er nun angeblich. Nur gibt die Ex-Frau das halbe Auto nicht mehr heraus. Zehn Jahre nach der Scheidung sei das Wand-Objekt Teil ihres Hausrates geworden, so ihr Argument. Wer recht hat, ließ der Richter offen. Da es sich um die Folge einer Scheidung handele, sei er gar nicht zuständig für solche halben Sachen.

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