Vormund für junge Flüchtlinge sein
Die Sozialdienste katholischer Frauen und Männer bilden zum dritten Mal aus.
LEVERKUSEN Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) und sein Pendant bei den Männern, der SKM, bilden ab dem 25. September im mittlerweile dritten Jahr Vormünder für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge aus. Die Qualifikation besteht aus sieben Modulen und läuft bis Januar des nächsten Jahres. Finanziert wird die Ausbildung der Ehrenamtlichen durch Fördergelder des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration.
Die Stadt Leverkusen hatte diese Finanzierung beantragt und die Ausführung der Qualifikationsmodule an die katholischen Sozialdienste weitergegeben. Zwar bilden die Vereine seit bereits drei Jahren ehrenamtliche Helfer für minderjährige Flüchtlinge aus, doch ist es das erste Mal, dass die Stadt Auftraggeberin ist.
Und die Arbeit mit allein geflüchteten Kindern und Jugendlichen wird benötigt. Das verdeutlichen die Zahlen. Rund 50 Prozent aller Fliehenden weltweit sind minderjährig, 92 Prozent der in Deutschland ankommenden Flüchtlinge sind laut SkF und SKM zwischen 14 und 17 Jahre alt. Zwar gibt es hauptamtliche Vormünder, die aber seien zumeist mit der Betreuung von 40 bis 50 ihnen zugewiesen Menschen beschäftigt – da bleibt nicht viel Zeit für den Einzelnen. Gleichwohl stellt Jan Albig vom SKM klar: „In dieser Zahl sind nicht nur Flüchtlinge inbegriffen.“Schließlich bevormunden die hauptamtlich Tätigen auch Kinder und Jugendliche deutscher Herkunft.
Dennoch ist die Zahl hoch. Und ein Engagement des ein oder anderen Freiwilligen käme gerade recht. „98 Prozent der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge werden durch hauptamtliche Mitarbeiter bevormundet, nur zwei Prozent durch Ehrenamtler“, berichtet Monika Fiebich vom Jugendamt.
Dabei hätte es für die Jugendlichen, die aus einem anderen Land, einer anderen Kultur nach Deutschland kommen, einige Vorteile, von einem freiwilligen Helfer betreut zu werden. „Es entsteht häufig eine familiäre Bindung“, erzählt Fiebich. Während die gesetzliche Vormundschaft eigentlich mit dem 18. Lebensjahr des Schützlings ende, arbeiteten ehrenamtliche Helfer meist noch weit darüber hinaus mit ihrem Ziehkind zusammen.
Angst vor Überforderung brauche dabei aber niemand zu haben. Seitens der katholischen Dienste werde man nicht nur vorbereitet, auch während der Zeit danach gebe es regelmäßige Treffen, Hilfe am Telefon oder im persönlichen Gespräch sowie finanzieller Art, betonen die Mitarbeiter von SkF und SKM.
Am Mittwoch, 12. September, treffen sich Interessierte um 18 Uhr zu einem Infoabend in der katholischen Familienbildungsstätte, Manforter Straße 186. Weitere Informationen und Kontakt für Interessierte gibt es darüber hinaus bei Irene Froese (02171 49030) und Jan Albig (02171 399480).