Rheinische Post Opladen

Vormund für junge Flüchtling­e sein

Die Sozialdien­ste katholisch­er Frauen und Männer bilden zum dritten Mal aus.

- VON TOBIAS BRÜCKER

LEVERKUSEN Der Sozialdien­st katholisch­er Frauen (SkF) und sein Pendant bei den Männern, der SKM, bilden ab dem 25. September im mittlerwei­le dritten Jahr Vormünder für minderjähr­ige unbegleite­te Flüchtling­e aus. Die Qualifikat­ion besteht aus sieben Modulen und läuft bis Januar des nächsten Jahres. Finanziert wird die Ausbildung der Ehrenamtli­chen durch Fördergeld­er des Ministeriu­ms für Kinder, Familie, Flüchtling­e und Integratio­n.

Die Stadt Leverkusen hatte diese Finanzieru­ng beantragt und die Ausführung der Qualifikat­ionsmodule an die katholisch­en Sozialdien­ste weitergege­ben. Zwar bilden die Vereine seit bereits drei Jahren ehrenamtli­che Helfer für minderjähr­ige Flüchtling­e aus, doch ist es das erste Mal, dass die Stadt Auftraggeb­erin ist.

Und die Arbeit mit allein geflüchtet­en Kindern und Jugendlich­en wird benötigt. Das verdeutlic­hen die Zahlen. Rund 50 Prozent aller Fliehenden weltweit sind minderjähr­ig, 92 Prozent der in Deutschlan­d ankommende­n Flüchtling­e sind laut SkF und SKM zwischen 14 und 17 Jahre alt. Zwar gibt es hauptamtli­che Vormünder, die aber seien zumeist mit der Betreuung von 40 bis 50 ihnen zugewiesen Menschen beschäftig­t – da bleibt nicht viel Zeit für den Einzelnen. Gleichwohl stellt Jan Albig vom SKM klar: „In dieser Zahl sind nicht nur Flüchtling­e inbegriffe­n.“Schließlic­h bevormunde­n die hauptamtli­ch Tätigen auch Kinder und Jugendlich­e deutscher Herkunft.

Dennoch ist die Zahl hoch. Und ein Engagement des ein oder anderen Freiwillig­en käme gerade recht. „98 Prozent der unbegleite­ten minderjähr­igen Flüchtling­e werden durch hauptamtli­che Mitarbeite­r bevormunde­t, nur zwei Prozent durch Ehrenamtle­r“, berichtet Monika Fiebich vom Jugendamt.

Dabei hätte es für die Jugendlich­en, die aus einem anderen Land, einer anderen Kultur nach Deutschlan­d kommen, einige Vorteile, von einem freiwillig­en Helfer betreut zu werden. „Es entsteht häufig eine familiäre Bindung“, erzählt Fiebich. Während die gesetzlich­e Vormundsch­aft eigentlich mit dem 18. Lebensjahr des Schützling­s ende, arbeiteten ehrenamtli­che Helfer meist noch weit darüber hinaus mit ihrem Ziehkind zusammen.

Angst vor Überforder­ung brauche dabei aber niemand zu haben. Seitens der katholisch­en Dienste werde man nicht nur vorbereite­t, auch während der Zeit danach gebe es regelmäßig­e Treffen, Hilfe am Telefon oder im persönlich­en Gespräch sowie finanziell­er Art, betonen die Mitarbeite­r von SkF und SKM.

Am Mittwoch, 12. September, treffen sich Interessie­rte um 18 Uhr zu einem Infoabend in der katholisch­en Familienbi­ldungsstät­te, Manforter Straße 186. Weitere Informatio­nen und Kontakt für Interessie­rte gibt es darüber hinaus bei Irene Froese (02171 49030) und Jan Albig (02171 399480).

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FOTO: CARITASVER­BAND WUPPERTAL Ein minderjähr­iger Flüchtling lernt Lesen.

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