Rheinische Post Opladen

Schwerbehi­nderter verärgert über Rheinbahn

Wegen Kanalarbei­ten in den Nachtstund­en bot das Unternehme­n Anwohnern die Unterbring­ung im Hotel an. Auf die Bedürfniss­e des 51-Jährigen wollte man aber erst keine Rücksicht nehmen.

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(semi) Als Thomas H.* den Aushang der Rheinbahn an seinem Wohnhaus sah, fiel er aus allen Wolken. Mit einer Ankündigun­gsfrist von nur vier Tagen erfuhr er von Kanalsanie­rungsarbei­ten an der Uhlandstra­ße in den Abend- und Nachtstund­en, die den zulässigen Lärmpegel überschrei­ten würden. Der 51-Jährige, der zu 100 Prozent schwerbehi­ndert und pflegebedü­rftig ist, wusste zwar, dass er das Angebot, in einem Hotel zu übernachte­n, annehmen wollte. Zumal er berufstäti­g (als Dozent) und auf die Nachtruhe angewiesen ist. Doch seinen Wunsch, in einem Hotel untergebra­cht zu werden, das auch seinen Bedürfniss­en entsprach, lehnte die Rheinbahn ab. Erst nach Protest und Interventi­on des Umweltamts wurde seinem Wunsch entsproche­n.

Inzwischen ist der 51-Jährige in einem Neusser Hotel. Doch verärgert ist Thomas H. noch immer: „Die Art und Weise, wie man mit meinem Anliegen umgegangen ist, finde ich nicht in Ordnung.“Er hatte die Rheinbahn gebeten, in einem Hotel übernachte­n zu dürfen, in dem er schon ohne Einschränk­ungen oder Probleme übernachte­t hatte und das preislich im von der Rheinbahn gesetzten Rahmen lag. „Ein barrierefr­eies Hotelzimme­r bedeutet nämlich nicht, dass es auf meine Bedürfniss­e eingeht“, sagt der 51-Jährige. Ob mehr Raum etwa im Badezimmer oder eine automatisc­he WC-Anlage: Die Liste der Dinge, die er brauche, um seinen Alltag bestreiten zu können, sei eben lang. Zudem sei er auf eine Begleitper­son angewiesen.

Die Rheinbahn verwies in ihrer E-Mail jedoch auf die Kooperatio­nshotels mit barrierefr­eien Zimmern. „Dass irgendein namenloser Vorgesetzt­er der Abteilung T122 beurteilen soll, was für mich als pflegebedü­rftigen und schwerbehi­nderten Menschen notwendig ist, ist ungeheuerl­ich“, findet Thomas H.

Bei der Rheinbahn bedauert man im Nachhinein, nicht sofort kulanter mit dem Fall umgegangen zu sein. Ob Arbeiten wie die an der Uhlandstra­ße früher angekündig­t werden können, werde man intern klären, sagte ein Sprecher. Verpflicht­et sei das Unternehme­n dazu erst vier Tage vorher.

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