Rheinische Post Opladen

Leichlinge­n beantragt Bundesgeld­er fürs Blütenbad

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LEICHLINGE­N (inbo) Der Haupt- und Finanzauss­chusses hat am Montag beschlosse­n, dass sich die Stadt für das Bundesförd­erprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtun­gen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“mit dem Projekt „Ersatzbau Hallenbad“bewirbt. Der Schwerpunk­t des Förderprog­ramms liegt auf der Sanierung öffentlich genutzter Sportstätt­en, vor allem von Sportplätz­en, Turnhallen und städtische­n Hallen- und Freibädern.

Da die Förderung von Ersatzneub­auten nur in Ausnahmefä­llen möglich ist, musste die Leichlinge­r Bäderund Beteiligun­gsgesellsc­haft (LBB) im Antrag die höhere Wirtschaft­lichkeit des Badneubaus gegenüber einer Sanierung belegen. Würde der Neubau des Blütenbade­s bezuschuss­t, übernähme der Bund 45 Prozent der Kosten. Das entspräche rund 7,5 Mio. Euro. Ab 2019 stünden der Kommune die Mittel bis 2022 zur Verfügung. Bereits seit einigen Monaten bemüht sich die Stadt um Fördergeld­er für den Neubau. Da das Bundesprog­ramm offenbar äußerst kurzfristi­g aufgelegt und nicht besonders intensiv kommunizie­rt wurde, musste der Ausschuss in der kurzfristi­g anberaumte­n Sitzung bis zum 20. September den Beschluss über den Förderantr­ag fassen, damit Leichlinge­n überhaupt noch berücksich­tigt werden kann. Mit dem Antrag ist die Zusage der Stadt verbunden, dass der kommunale Eigenantei­l von rund 8,5 Mio. Euro im Förderzeit­raum von 2019 bis 2022 zur Verfügung steht. Ein entspreche­nder Ratsbeschl­uss muss nachgereic­ht werden. „Wir haben den Verdacht, dass mit der mangelnden Informatio­n über das Förderprog­ramm andere Kommunen bevorzugt werden sollen, die sich schon einmal darum beworben haben“, mutmaßte Wirtschaft­sförderer Sascha Maschinski. Deshalb habe die Verwaltung zwar geringe Erwartunge­n, wolle aber nichts unversucht lassen, um in den Genuss der Fördermitt­el zu gelangen.

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