Leichlingen beantragt Bundesgelder fürs Blütenbad
LEICHLINGEN (inbo) Der Haupt- und Finanzausschusses hat am Montag beschlossen, dass sich die Stadt für das Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“mit dem Projekt „Ersatzbau Hallenbad“bewirbt. Der Schwerpunkt des Förderprogramms liegt auf der Sanierung öffentlich genutzter Sportstätten, vor allem von Sportplätzen, Turnhallen und städtischen Hallen- und Freibädern.
Da die Förderung von Ersatzneubauten nur in Ausnahmefällen möglich ist, musste die Leichlinger Bäderund Beteiligungsgesellschaft (LBB) im Antrag die höhere Wirtschaftlichkeit des Badneubaus gegenüber einer Sanierung belegen. Würde der Neubau des Blütenbades bezuschusst, übernähme der Bund 45 Prozent der Kosten. Das entspräche rund 7,5 Mio. Euro. Ab 2019 stünden der Kommune die Mittel bis 2022 zur Verfügung. Bereits seit einigen Monaten bemüht sich die Stadt um Fördergelder für den Neubau. Da das Bundesprogramm offenbar äußerst kurzfristig aufgelegt und nicht besonders intensiv kommuniziert wurde, musste der Ausschuss in der kurzfristig anberaumten Sitzung bis zum 20. September den Beschluss über den Förderantrag fassen, damit Leichlingen überhaupt noch berücksichtigt werden kann. Mit dem Antrag ist die Zusage der Stadt verbunden, dass der kommunale Eigenanteil von rund 8,5 Mio. Euro im Förderzeitraum von 2019 bis 2022 zur Verfügung steht. Ein entsprechender Ratsbeschluss muss nachgereicht werden. „Wir haben den Verdacht, dass mit der mangelnden Information über das Förderprogramm andere Kommunen bevorzugt werden sollen, die sich schon einmal darum beworben haben“, mutmaßte Wirtschaftsförderer Sascha Maschinski. Deshalb habe die Verwaltung zwar geringe Erwartungen, wolle aber nichts unversucht lassen, um in den Genuss der Fördermittel zu gelangen.