Kameramann von „Das Boot“erstreitet Geld
STUTTGART (epd) Der Chefkameramann des Kinofilms „Das Boot“, Jost Vacano, hat vor dem Oberlandesgericht Stuttgart eine Nachvergütung für seine Arbeit erstritten. Die Richter sprachen dem inzwischen 84-Jährigen am Mittwoch 315.000 Euro als „angemessene Beteiligung“für die Ausstrahlung des Films in öffentlich-rechtlichen Sendern zu. Auch an künftigen Sendungen von „Das Boot“muss der Kameramann beteiligt werden.
Der Rechtsstreit ging gegen Dritte Programme von ARD-Sendern, die den Film zwischen 2002 und 2016 mehr als 40 Mal ausgestrahlt hatten. Das Landgericht hatte in erster Instanz 2017 dem Kameramann 77.000 Euro zugesprochen. Während Vacano dieser Betrag zu niedrig erschien, wollten die Rundfunkanstalten überhaupt keine Nachvergütung bezahlen.
Das Oberlandesgericht erinnert nun in seinem Urteil vom Mittwoch an den sogenannten Fairnessparagraphen im Urheberrecht, der eine Vergütung für die Einräumung des Nutzungsrechts vorsieht. In einer Vereinbarung Vacanos mit der Filmproduktionsfirma war eine Beteiligung für ihn festgelegt worden.
Das Oberlandesgericht München hatte Vacano bereits im Dezember 588.000 Euro zugesprochen, die ihm die Filmherstellerin, die Videoverwertungsgesellschaft sowie der WDR samt Zinsen zahlen mussten. Eine Revision beim Bundesgerichtshof ließen die Stuttgarter Richter zu.