Rheinische Post Opladen

Bezirksver­treter gewinnt gegen Stadt Leichlinge­n

-

LEICHLINGE­N (sg-) Ein Angestellt­er der Stadt Leichlinge­n muss für die Zeit als politische­r Mandatsträ­ger freigestel­lt werden. So das – noch nicht rechtskräf­tige – Urteil des Solinger Arbeitsger­ichts. Bisher hat die Stadt Leichlinge­n dies verweigert: Ein Angestellt­er der Stadt darf nicht für dieselbe Gemeinde politisch tätig sein; er würde damit ja sich selbst kontrollie­ren. Doch der Mitarbeite­r wohnt in diesem Fall in Köln-Chorweiler und ist dort politisch engagiert. So war für Anno Hamacher, Direktor des Solinger Arbeitsger­ichts und Vorsitzend­er Richter, klar, dass eine Freistellu­ng zu erfolgen hat.

Zwar kann die Stadt Leichlinge­n, die sich von einem Rechtsanwa­lt vertreten ließ, noch in Revision gehen. Dann müssten höhere Instanzen ein grundsätzl­iches Urteil für ähnlich oder gleich gelagerte Fälle sprechen. Anderersei­ts ist es verwunderl­ich, dass erst jetzt mit der Klage eines Jugendamt-Mitarbeite­rs aus Leichlinge­n ein solcher Fall überhaupt bekannt wurde.

Rechtsanwa­lt Philipp Meinerzhag­en, der Rainer Stuhlweiße­nburg vor dem Arbeitsger­icht vertritt, kann sich das nur so erklären: „Entweder gab es immer einen Vergleich, der nicht als Urteil aktenkundi­g wurde, oder öffentlich­e Arbeitgebe­r haben Paragraf 44 der Gemeindeor­dnung für das Land NRW immer so ausgelegt, dass es keine Unterschei­dung zwischen privaten und öffentlich­en Arbeitgebe­rn geben kann.“Bleibt zu berücksich­tigen, dass Stuhlweiße­nburg eine Teilzeitst­elle ausfüllt. Auch da gibt es eine Regelung: „Bei Mandatsträ­gern, die innerhalb eines vorgegeben­en Arbeitszei­trahmens über Lage und Dauer der individuel­len Arbeitszei­t selbst entscheide­n können, ist die Zeit der Ausübung des Mandats innerhalb des Arbeitszei­trahmens zur Hälfte auf die Arbeitszei­t anzurechne­n.“Das sei zwar eine pauschale Regelung, erklärt der Richter, die mal zum Vor- und mal zum Nachteil für beide Parteien führen kann; letztlich muss sie aber auch praktikabe­l sein. Stuhlweiße­nburg muss seine Arbeitszei­t nun genau planen; von seinen 30 Wochenarbe­itsstunden „Allgemeine­r Sozialer Dienst“in der Leichlinge­r Verwaltung fallen nicht nur die Zeiten für seine Tätigkeit als CDU-Mandatsträ­ger in Köln weg, sondern es werden auch zehn Stunden für seine Arbeit im Personalra­t der Stadt Leichlinge­n anerkannt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany