Bezirksvertreter gewinnt gegen Stadt Leichlingen
LEICHLINGEN (sg-) Ein Angestellter der Stadt Leichlingen muss für die Zeit als politischer Mandatsträger freigestellt werden. So das – noch nicht rechtskräftige – Urteil des Solinger Arbeitsgerichts. Bisher hat die Stadt Leichlingen dies verweigert: Ein Angestellter der Stadt darf nicht für dieselbe Gemeinde politisch tätig sein; er würde damit ja sich selbst kontrollieren. Doch der Mitarbeiter wohnt in diesem Fall in Köln-Chorweiler und ist dort politisch engagiert. So war für Anno Hamacher, Direktor des Solinger Arbeitsgerichts und Vorsitzender Richter, klar, dass eine Freistellung zu erfolgen hat.
Zwar kann die Stadt Leichlingen, die sich von einem Rechtsanwalt vertreten ließ, noch in Revision gehen. Dann müssten höhere Instanzen ein grundsätzliches Urteil für ähnlich oder gleich gelagerte Fälle sprechen. Andererseits ist es verwunderlich, dass erst jetzt mit der Klage eines Jugendamt-Mitarbeiters aus Leichlingen ein solcher Fall überhaupt bekannt wurde.
Rechtsanwalt Philipp Meinerzhagen, der Rainer Stuhlweißenburg vor dem Arbeitsgericht vertritt, kann sich das nur so erklären: „Entweder gab es immer einen Vergleich, der nicht als Urteil aktenkundig wurde, oder öffentliche Arbeitgeber haben Paragraf 44 der Gemeindeordnung für das Land NRW immer so ausgelegt, dass es keine Unterscheidung zwischen privaten und öffentlichen Arbeitgebern geben kann.“Bleibt zu berücksichtigen, dass Stuhlweißenburg eine Teilzeitstelle ausfüllt. Auch da gibt es eine Regelung: „Bei Mandatsträgern, die innerhalb eines vorgegebenen Arbeitszeitrahmens über Lage und Dauer der individuellen Arbeitszeit selbst entscheiden können, ist die Zeit der Ausübung des Mandats innerhalb des Arbeitszeitrahmens zur Hälfte auf die Arbeitszeit anzurechnen.“Das sei zwar eine pauschale Regelung, erklärt der Richter, die mal zum Vor- und mal zum Nachteil für beide Parteien führen kann; letztlich muss sie aber auch praktikabel sein. Stuhlweißenburg muss seine Arbeitszeit nun genau planen; von seinen 30 Wochenarbeitsstunden „Allgemeiner Sozialer Dienst“in der Leichlinger Verwaltung fallen nicht nur die Zeiten für seine Tätigkeit als CDU-Mandatsträger in Köln weg, sondern es werden auch zehn Stunden für seine Arbeit im Personalrat der Stadt Leichlingen anerkannt.