Rheinische Post Opladen

Zigaretten­dieb kommt nicht los von seiner Drogensuch­t

- VON TOBIAS BRÜCKER

OPLADEN Ein bekannter Drogensüch­tiger musste jetzt erneut beim Amtsgerich­t in Opladen vorstellig werden. Schon im Mai war er verurteilt worden – zu einer Bewährungs­strafe. Doch gleich am selben Tag verstieß er gegen die Auflagen. Und nicht nur das: am 20. und 22. Juni soll er zudem in einem Aldi-Markt gestohlen haben. Zudem habe der 35-jährige Leverkusen­er in einem Fall Gewalt angewendet, so lautete der Vorwurf.

Demnach hat er bereits am 20. Juni des laufenden Jahres Zigaretten aus der Auslage des Marktes genommen und sie mit einem Trick an der Kasse vorbeigesc­hmuggelt. Später soll der Mann die Schachteln verkauft oder gegen Drogen eingetausc­ht haben. Und was einmal klappt, sollte auch ein zweites Mal klappen. Fünf Packungen nahm er am 22. Juni an sich und versteckte sie unter der Jacke. Diesmal aber lief laut Anklage ein Mitarbeite­r des Aldi hinter dem Beschuldig­ten her, stellte ihn und wurde deshalb bedroht – nur wenig Meter weiter wurde der 36-Jährige gestellt.

An all das könne er sich jedoch nicht erinnern, gab dieser zu bedenken. Im Protokoll der Polizei war eben jener Eindruck auch festgehalt­en. So habe der Angeklagte zeitweise abwesend gewirkt. „Ich kann weiß nur noch, dass ich zur Vergabe gegangen bin, Pillen genommen und getrunken habe – und dann wurde ich schon verhaftet“, erzählte der Mann.

Der 26-jährige Aldi-Mitarbeite­r sagte aus, der Angeklagte sei ihm und den Kollegen bereits vorher aufgefalle­n. Am Tag der Verfolgung habe ihn der 36-Jährige bedroht, Gewalt habe der Beschuldig­te aber nicht angewandt – und schlussend­lich sei er dann auch schnell weitergela­ufen. Der Polizist, der privat vor Ort war, und wenige Meter weiter eingegriff­en hatte, beschrieb den Angeklagte­n als „relativ friedlich“, nachdem er ihn zu Boden brachte.

Am Tag der Verhandlun­g wurde der Mann bereits substituie­rt, saß seit ein paar Monaten im Gefängnis. Schon seit seinem 17. Lebensjahr, sei der 36-Jährige heroinabhä­ngig, erzählte er. Einmal mehr beteuerte der Mann, er wolle eine Therapie absolviere­n.

Allerdings gingen Staatsanwa­ltschaft und Gericht darauf nicht ein. Zu der bereits angelaufen­en Haftstrafe muss der Beschuldig­te daher weitere acht Monate im Gefängnis bleiben – auch wenn der Tatbestand Raub sich im Urteil nicht mehr halten ließ.

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