Rathaus warnt vor Abzocke
Ordnungsamtschef weist auf unklare Angebote zur Datenschutzverordnung hin.
LANGENFELD (mei) Der Kriminalpräventive Rat Langenfeld weist Gewerbetreibende und Vereine auf unklare Fax-Angebote zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hin. Laut Rathaussprecher Andreas Voss „nutzen findige Anbieter die in den letzten Monaten entstandene Unsicherheit bei deren Umsetzung“. Der städtische Ordnungsamtschef Christian Benzrath warnt davor, arglos einen Vertrag abzuschließen. „Auf den ersten Blick erwecken die über Adressdateien wahllos versendeten Schreiben den Eindruck, dass die Empfänger aus datenschutzrechtlichen Gründen verpflichtet wären, das beigefügte Antwortformular unterschrieben zurückzusenden.“Mit möglichst behördlich klingenden Namen im Briefkopf – wie etwa „Auskunftszentrale“, „Zentrales Register“oder „Zentralinstitut“– würden die Unternehmensdaten abgefragt. „Tatsächlich wird damit allerdings ein Vertrag mit drei Jahren Laufzeit und Kosten von rund 500 Euro netto pro Jahr abgeschlossen, kostet also den Vertragspartner 1500 Euro.“
Als Gegenleistung solle der Gewerbetreibende oder Verein Informationsmaterial, Arbeitshilfen und Vorlagen zur Umsetzung der Vorgaben der DSGVO erhalten. „Ob diese Leistungen den geforderten Gesamtbetrag wert sind, lässt sich vorab nicht beurteilen“, betont Voss. „Häufig wissen vor allem Existenzgründer und Kleinunternehmer aber auch Vereinsvorstände nicht, dass sie bei solchen Verträgen kein gesetzliches Widerrufsrecht haben.“So sei es meist kaum möglich, sich von einmal abgeschlossenen Verträgen wieder zu lösen.
Benzraths Empfehlung daher: „Finger weg von unklaren Angeboten per Fax!“Besser seien individuelle Beratungen. Zu prüfen sei in jedem Fall das Kleingedruckte.