Leiter des Camps wollen weitermachen
Nach der Entscheidung eines französischen Gerichts müssen die Ferienlagerbetreiber den Campingplatz an der Ardeche räumen.
LEVERKUSEN/NIMES Die Leverkusener Jugendförderung St. Antonius muss jegliche Aktivität auf dem Gelände einstellen, urteilte das Berufungsgericht von Nîmes am Donnerstag. Die Anlage sei ohne Behördengenehmigung errichtet worden, hatten die Richter entschieden, die gesamte Infrastruktur müsse abgebaut werden. Das berichtet einer der beiden Leiter des Leverkusener Jugendcamps, Michael Prenzlow, unserer Redaktion. „Wir müssen nun Sachen abreißen, die wir gar nicht gebaut haben oder aufgrund von Auflagen der Gemeinde errichten mussten“, sagt er. Dazu gehören etwa die Sanitäranlagen und ein Küchengebäude. 14 Helfer aus Leverkusen seien derzeit damit beschäftigt, den Platz zu räumen.
Nach den Vorfällen im Sommer habe die Jugendförderung das Areal im Departement Gard an der Ardeche ohnehin verlassen wollen, sagte Prenzlow. Damals hatte eine Überschwemmung den Campingplatz heimgesucht und bei einer kurzfristigen Räumungsaktion Kinder und Betreuer in Panik versetzt. Ein 66-jähriger Betreuer wurde in den Fluten getötet, mehrere Lagerbewohner verletzt. Die französischen Behörden hatten daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen die beiden Lagerleiter aus Leverkusen eingeleitet.
Die Organisatoren des Camps wollen aber nicht aufgeben und schon im kommenden Sommer an anderer Stelle in der Region ein neues Feriencamp für Kinder und Jugendliche anbieten. Ein geeigneter Platz werde derzeit gesucht, sei aber noch nicht gefunden. Prenzlow und der zweite Leiter des Lagers, Jörg Esser, dürfen das Departement Gard wegen des laufenden Ermittlungsverfahrens nicht betreten. Sie suchen derzeit nach einem neuen Lagerplatz in einem Nachbardepartement. Prenzlow zufolge müssen sie sich am 13. Dezember einer erneuten Vernehmung der französischen Ermittler im Justizpalast von Nimes stellen. Laut Prenzlow müssen sich beide wegen Gefährdung und unabsichtlicher Verletzung von Personen sowie illegalen Betriebs eines Campingplatzes verantworten. Ob und wann ein Prozess eröffnet und ein Urteil gesprochen wird, sei nicht absehbar. Prenzlow: „So ein Verfahren kann bis zu zwei Jahre dauern.“
Die Staatsanwaltschaft Köln habe inzwischen ein sogenanntes Spiegelverfahren eröffnet, bei dem Betreuer und womöglich auch Jugendliche als Zeugen vernommen würden. Die Aussagen würden übersetzt und nach Frankreich übermittelt.
Nach heftigen Regenfällen war am 9. August im südfranzösischen Saint Julien de Peyrolas am Fluss Ardeche der Zeltplatz der Jugendförderung St. Antonius mit rund 100 Kindern und Jugendlichen aus Leverkusen und Umgebung sturzflutartig überschwemmt worden. Nach einer Evakuierungsaktion, die nach Aussagen von Teilnehmern des Zeltlagers ungeordnet verlief, war Kritik von Eltern aber auch von französischer Seite an der Lagerleitung laut geworden. Die wiederum bestreitet die Vorwürfe.
Der Leverkusener Verein der Jugendförderung, der aus einem seit Jahrzehnten bestehenden Angebot der Kirchengemeinde St. Antionius entstanden ist, hatte das Gelände 2006 von der dortigen Gemeinde erworben. Seit einiger Zeit gab es Streit um Nutzung des Geländes und die Campingerlaubnis, der in mehreren Gerichtsverfahren mündete. Nachdem die Leverkusener zunächst Recht bekommen hatten, urteilte nun das Gericht in einem Revisionsverfahren zugunsten der französischen Gemeinde.