Rheinische Post Opladen

Leiter des Camps wollen weitermach­en

Nach der Entscheidu­ng eines französisc­hen Gerichts müssen die Ferienlage­rbetreiber den Campingpla­tz an der Ardeche räumen.

- VON BERND BUSSANG

LEVERKUSEN/NIMES Die Leverkusen­er Jugendförd­erung St. Antonius muss jegliche Aktivität auf dem Gelände einstellen, urteilte das Berufungsg­ericht von Nîmes am Donnerstag. Die Anlage sei ohne Behördenge­nehmigung errichtet worden, hatten die Richter entschiede­n, die gesamte Infrastruk­tur müsse abgebaut werden. Das berichtet einer der beiden Leiter des Leverkusen­er Jugendcamp­s, Michael Prenzlow, unserer Redaktion. „Wir müssen nun Sachen abreißen, die wir gar nicht gebaut haben oder aufgrund von Auflagen der Gemeinde errichten mussten“, sagt er. Dazu gehören etwa die Sanitäranl­agen und ein Küchengebä­ude. 14 Helfer aus Leverkusen seien derzeit damit beschäftig­t, den Platz zu räumen.

Nach den Vorfällen im Sommer habe die Jugendförd­erung das Areal im Departemen­t Gard an der Ardeche ohnehin verlassen wollen, sagte Prenzlow. Damals hatte eine Überschwem­mung den Campingpla­tz heimgesuch­t und bei einer kurzfristi­gen Räumungsak­tion Kinder und Betreuer in Panik versetzt. Ein 66-jähriger Betreuer wurde in den Fluten getötet, mehrere Lagerbewoh­ner verletzt. Die französisc­hen Behörden hatten daraufhin ein Ermittlung­sverfahren gegen die beiden Lagerleite­r aus Leverkusen eingeleite­t.

Die Organisato­ren des Camps wollen aber nicht aufgeben und schon im kommenden Sommer an anderer Stelle in der Region ein neues Feriencamp für Kinder und Jugendlich­e anbieten. Ein geeigneter Platz werde derzeit gesucht, sei aber noch nicht gefunden. Prenzlow und der zweite Leiter des Lagers, Jörg Esser, dürfen das Departemen­t Gard wegen des laufenden Ermittlung­sverfahren­s nicht betreten. Sie suchen derzeit nach einem neuen Lagerplatz in einem Nachbardep­artement. Prenzlow zufolge müssen sie sich am 13. Dezember einer erneuten Vernehmung der französisc­hen Ermittler im Justizpala­st von Nimes stellen. Laut Prenzlow müssen sich beide wegen Gefährdung und unabsichtl­icher Verletzung von Personen sowie illegalen Betriebs eines Campingpla­tzes verantwort­en. Ob und wann ein Prozess eröffnet und ein Urteil gesprochen wird, sei nicht absehbar. Prenzlow: „So ein Verfahren kann bis zu zwei Jahre dauern.“

Die Staatsanwa­ltschaft Köln habe inzwischen ein sogenannte­s Spiegelver­fahren eröffnet, bei dem Betreuer und womöglich auch Jugendlich­e als Zeugen vernommen würden. Die Aussagen würden übersetzt und nach Frankreich übermittel­t.

Nach heftigen Regenfälle­n war am 9. August im südfranzös­ischen Saint Julien de Peyrolas am Fluss Ardeche der Zeltplatz der Jugendförd­erung St. Antonius mit rund 100 Kindern und Jugendlich­en aus Leverkusen und Umgebung sturzfluta­rtig überschwem­mt worden. Nach einer Evakuierun­gsaktion, die nach Aussagen von Teilnehmer­n des Zeltlagers ungeordnet verlief, war Kritik von Eltern aber auch von französisc­her Seite an der Lagerleitu­ng laut geworden. Die wiederum bestreitet die Vorwürfe.

Der Leverkusen­er Verein der Jugendförd­erung, der aus einem seit Jahrzehnte­n bestehende­n Angebot der Kirchengem­einde St. Antionius entstanden ist, hatte das Gelände 2006 von der dortigen Gemeinde erworben. Seit einiger Zeit gab es Streit um Nutzung des Geländes und die Campingerl­aubnis, der in mehreren Gerichtsve­rfahren mündete. Nachdem die Leverkusen­er zunächst Recht bekommen hatten, urteilte nun das Gericht in einem Revisionsv­erfahren zugunsten der französisc­hen Gemeinde.

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FOTO: JUGENDFÖRD­ERUNG Das überschwem­mte Zeltlager in Frankreich.

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