Rheinische Post Opladen

„Viele wollen an Marken verdienen“

Der Rechtsanwa­lt erklärt Tücken des Markenrech­ts und gibt Ratschläge.

- MERLIN BARTEL FÜHRTE DAS INTERVIEW.

MÖNCHENGLA­DBACH Dem Rechtsanwa­lt Stefan Wimmers zufolge ist der aktuelle Fall der Abmahnung für eine Abi-Party in Ratingen kein Einzelfall. Im Interview spricht er vom finanziell­en Interesse an Marken und dem Einfluss sozialer Medien.

Wo laufen Menschen Gefahr, gegen ein Markenrech­t zu verstoßen? Stefan Wimmers Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Markenrech­t, wenn eine geschützte Marke verwendet wird, ohne dazu berechtigt zu sein, beispielsw­eise durch Lizenzzahl­ung. Eine Marke ist allerdings nicht immer auch im Markenregi­ster eingetrage­n – auch Unternehme­n oder Projekte, die seit vielen Jahren einen Namen tragen, können als Marke gelten.

Gibt es Umstände, unter denen Marken verwendet werden dürfen? Wimmers Viele eingetrage­ne Marken haben keinen wirklichen Bestand, weil etwa Begriffe aus dem täglichen Leben geschützt werden. Solche Wörter sind keine Marken. Das Markenamt prüft zwar formale Kriterien und erlaubt die Eintragung, doch eine Marke kann auch angefochte­n werden. Solche Verfahren sind teuer und lang; deshalb machen es die wenigsten.

Werden heutzutage mehr Marken angemeldet als früher?

Wimmers Ja, häufig wollen Menschen ihre eigenen Produkte besser platzieren und profitiere­n durch eine Ähnlichkei­t zu anderen von deren Popularitä­t. Es hat sich rumgesproc­hen, dass man mit Marken-Anmeldunge­n Geld machen kann. Auch soziale Medien spielen dabei eine Rolle.

Inwiefern?

Wimmers Soziale Medien sorgen für eine schier unbegrenzt­e Öffentlich­keit. Plakate auf der Straße oder in Schulen aufzuhänge­n, zählt auch als „öffentlich­er Raum“. Doch die wenigsten Anwälte erfahren etwas von dieser Art der Werbung. Sie werden erst darauf aufmerksam, wenn Veranstalt­ungen über Facebook und Co. beworben werden.

Im Ratinger Fall wurden 3100 Euro gezahlt – ist das eine typische Summe im Markenrech­t?

Wimmers Dabei handelt es sich wahrschein­lich um die Anwaltskos­ten, wenn ein Streitwert von etwa 150.000 Euro zugrunde liegt. Derartige Werte sind bei Markenrech­tsstreitig­keiten keine Seltenheit. Kommt der Fall vor Gericht, wird es sehr teuer. Zusätzlich können noch Lizenzkost­en hinzukomme­n.

Was ist zu beachten, um eine Markenrech­tsverletzu­ng zu vermeiden? Wimmers Um einem Verstoß vorzubeuge­n, empfiehlt sich eine Recherche. Wenn bei Google Treffer von Firmen oder Partys mit dem gewünschte­n Namen auftauchen, sollte man besser einen anderen auswählen. Hilfreich sind zudem das kostenlose Register des Deutschen Patent- und Markenamts sowie sein europäisch­es Pendant.

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FOTO: IKR Rechtsanwa­lt Stefan Wimmers aus Mönchengla­dbach.

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