Verteidiger plädieren für „Don Mikel“auf Beihilfe
LEVERKUSEN Jetzt fehlt noch das Urteil. Am 22. November dürfte es voll in einem Saal des Kölner Landgerichts werden, wenn die 19. Große Strafkammer ihr Urteil verkündet im Verfahren gegen drei Mitglieder einer Leverkusener Großfamilie. Die Staatsanwaltschaft beantragte für „gewerbsmäßigen bandenmäßigen Betrug“Freiheitsstrafen bis zu viereinhalb Jahren. Gestern trugen die Verteidiger von Michael G. ihre Schlussplädoyers vor.
Natürlich ist es ihre Aufgabe, alles zur Entlastung ihrer Mandanten anzuführen. Da wurde in den beiden je halbstündigen Reden auch „das große Ganze“gesehen. Etwa das Medieninteresse, ausgelöst durch eine Razzia der Polizei vor acht Monaten, als Luxuslimousinen von Michael G., genannt Don Mikel, beschlagnahmt wurden. Auch wurde angeführt, dass weitere größere Verfahren gegen ihn vorbereitet würden, was in der Beurteilung der konkreten Anklage keine Berücksichtigung zu finden habe. Vorgeworfen wurde – und von den Nebenangeklagten gestanden – der Betrug eines Rentnerehepaares mit einem Schaden von 80.000 Euro.
Jetzt führten die Verteidiger zur Entlastung an, dass ihr Mandant nicht vor Ort bei dem Ehepaar gewesen sei. Der Organisator, der die Fäden gezogen habe, sei er auch nicht gewesen. Dafür gäbe es keine Beweise. Ohnehin seien die Auswertungen der Telefonüberwachung nicht eindeutig. Es komme allenfalls eine Verurteilung wegen Beihilfe in Frage, höchstens eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Da der Angeklagte nun acht Monate in Untersuchungshaft sitzt, könnte die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden.
Zum Schluss hatte Michael G. das Wort. Er beschrieb unter Tränen die schwierige Situation seiner Familie. Bedingt durch die Medienaufmerksamkeit würden seine Kinder gemobbt. Einen finanziellen Ausgleich für den verursachten Schaden könne er nicht anbieten. Ihm sei alles genommen worden. Die beiden Mitangeklagten hatten eine Wiedergutmachung von 50.000 bzw. 27.000 Euro an der Gerichtskasse hinterlegt. Obwohl Michael G. nach eigener Einlassung 10.000 Euro als Anteil an der Beute erhalten hatte, stehe er nach der Beschlagnahme seines Vermögens mittellos da.