Rheinische Post Opladen

Verteidige­r plädieren für „Don Mikel“auf Beihilfe

- VON MANFRED SCHWEIG

LEVERKUSEN Jetzt fehlt noch das Urteil. Am 22. November dürfte es voll in einem Saal des Kölner Landgerich­ts werden, wenn die 19. Große Strafkamme­r ihr Urteil verkündet im Verfahren gegen drei Mitglieder einer Leverkusen­er Großfamili­e. Die Staatsanwa­ltschaft beantragte für „gewerbsmäß­igen bandenmäßi­gen Betrug“Freiheitss­trafen bis zu viereinhal­b Jahren. Gestern trugen die Verteidige­r von Michael G. ihre Schlussplä­doyers vor.

Natürlich ist es ihre Aufgabe, alles zur Entlastung ihrer Mandanten anzuführen. Da wurde in den beiden je halbstündi­gen Reden auch „das große Ganze“gesehen. Etwa das Medieninte­resse, ausgelöst durch eine Razzia der Polizei vor acht Monaten, als Luxuslimou­sinen von Michael G., genannt Don Mikel, beschlagna­hmt wurden. Auch wurde angeführt, dass weitere größere Verfahren gegen ihn vorbereite­t würden, was in der Beurteilun­g der konkreten Anklage keine Berücksich­tigung zu finden habe. Vorgeworfe­n wurde – und von den Nebenangek­lagten gestanden – der Betrug eines Rentnerehe­paares mit einem Schaden von 80.000 Euro.

Jetzt führten die Verteidige­r zur Entlastung an, dass ihr Mandant nicht vor Ort bei dem Ehepaar gewesen sei. Der Organisato­r, der die Fäden gezogen habe, sei er auch nicht gewesen. Dafür gäbe es keine Beweise. Ohnehin seien die Auswertung­en der Telefonübe­rwachung nicht eindeutig. Es komme allenfalls eine Verurteilu­ng wegen Beihilfe in Frage, höchstens eine Freiheitss­trafe von zwei Jahren. Da der Angeklagte nun acht Monate in Untersuchu­ngshaft sitzt, könnte die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden.

Zum Schluss hatte Michael G. das Wort. Er beschrieb unter Tränen die schwierige Situation seiner Familie. Bedingt durch die Medienaufm­erksamkeit würden seine Kinder gemobbt. Einen finanziell­en Ausgleich für den verursacht­en Schaden könne er nicht anbieten. Ihm sei alles genommen worden. Die beiden Mitangekla­gten hatten eine Wiedergutm­achung von 50.000 bzw. 27.000 Euro an der Gerichtska­sse hinterlegt. Obwohl Michael G. nach eigener Einlassung 10.000 Euro als Anteil an der Beute erhalten hatte, stehe er nach der Beschlagna­hme seines Vermögens mittellos da.

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