Ein Jahr Jugendstrafe auf Bewährung für 18-jährigen Dealer
LEICHLINGEN Als sein Zimmer vor rund einem Jahr durchsucht wurde, machten die Beamten einen großen Fund und stellten eine beachtliche Menge Drogen sicher. In Leichlingen hatte ein 18-Jähriger über einige Monate mit dem Rauschgift gehandelt. Das hatte sich dann herumgesprochen – er flog auf. Jetzt musste sich der Azubi vor dem Amtsgericht Opladen verantworten.
Am 16. November des vergangenen Jahres dokumentierte die Polizei knapp über ein Kilogramm Marihuana, 82 Ectasytabletten, 0,1 Gramm Kokain einen Schlagring sowie Bargeld in Höhe von 315 Euro. Schon im März 2017 war der Jugendliche wegen Drogenhandels verurteilt worden, aufgrund geringer Menge war er jedoch nur verwarnt worden.
Der Beschuldigte gab die Vorwürfe durch seinen Rechtsbeistand schnell zu. Nur der Schlagring habe nichts mit dem Handel zu tun. Den habe ein Bekannter mal bei ihm liegengelassen. Zudem habe er das Kokain nicht verkauft, es sei zum Eigenkonsum gewesen. Ebenso habe er das Marihuana größtenteils selbst geraucht.
„Ich hatte immer wieder Phasen“, bekannte sich der 18-Jährige. Dann habe er in der Woche zehn bis 15 Gramm zu sich genommen. Um diese Menge finanzieren zu können, habe er an Freunde im engeren Kreis verkauft. „Da kam nicht viel bei rum“, sagte er, „weil ich ja jede Woche zehn Gramm geraucht habe, ist davon auch viel wieder flöten gegangen.“So sei von den 300 bis 400 Euro zumeist kaum etwas für anderweitige Dinge übriggeblieben.
Schon vor seiner Verurteilung im März 2017 hatte er nach eigenen Angaben den Konsum sofort gestoppt, auch das Gericht glaubte, der junge Mann habe das Problem im Griff – ehe er einige Monate danach erneut zum Joint griff. Dahin führte ihn aber offenbar nicht nur seine Sucht, wie das Verfahren einige Augenblicke später klären konnte.
So leidet der Jugendliche seit seiner Kindheit an einem ärztlich anerkannten Tick, der zu Konzentrationsschwächen führt und in Drucksituationen auftritt. Das sei therapiert worden, erklärte die Mutter aus dem Zuschauerbereich, doch habe der Arzt die Behandlung aufgegeben. Das Marihuana, so sagte der Angeklagte, habe die Beschwerden zwar nicht vollends verschwinden lassen, sie allerdings erträglich gemacht. Die Staatswanwaltschaft sieht bei dem Leichlinger „schädliche Neigungen“. Zudem habe er nichts aus der ersten Verurteilung gelernt. Sie forderte ein Jahr, drei Monate Jugendstafe auf Bewährung. Dem schloss sich die Verteidigung an. Das Gericht entschied auf ein Jahr. Die Bewährungszeit läuft zwei Jahre, in denen er überwacht wird. „Man muss Ihnen ein Korsett an die Hand geben“, betonte das Gericht. Dazu kommt eine Geldstrafe von insgesamt 1200 Euro, die der Jugendliche über zwei Jahre an die Suchthilfe übergeben muss.