Messerstiche nicht bewiesen – Geldstrafen
OPLADEN/LEICHLINGEN Was als harmloser Wortwechsel begann, mündete in einen handfesten Streit, Am Ende mussten sich zwei junge Männer vor dem Amtsgericht wegen des Vorwurfs der schweren Körperverletzung verantworten. Was war passiert?
Vor gut zwei Jahren kam es in einer Disco nahe Leichlingen zu einer Auseinandersetzung zwischen den beiden Angeklagten und dem Geschädigten. Laut den Verteidigern ging es in diesem Streit um ein Mädchen. Alle Beteiligten seien betrunken gewesen. Um die zwei Promille wurde allen nachgewiesen. Nachdem der Geschädigte die Disco verlassen hatte, um sich abzukühlen, wurde es draußen handgreiflich. Sein Bruder und weitere Besucher hätten versucht, die Lage zu beruhigen. Als dies fast gelungen war und die beiden Beschuldigten in Richtung Taxi gingen, kehrte einer der beiden um und ging den Geschädigten so stark an, dass der auf den Boden fiel. Während er lag, schlugen beide Täter auf ihn ein. Kurz darauf stellte der Geschädigte eine Stichverletzung am Becken fest. Der Verdacht, dass die Angeklagten ein Messer benutzt hatten, um den „Rivalen“zu verletzten, konnte nicht erhärtet werden. Das Cutter-Messer, das am Tatort gefunden wurde, sei für die Wunde zu klein gewesen, bestätigt ein Gerichtsmediziner. Er gehe eher von stumpfer Gewalteinwirkung aus, so könne der Verletzte beim Sturz auf eine Glasscherbe gefallen sein.
Ein Angeklagter, der bereits Einträge im Bundeszentralregister wegen Fahrens ohne Führerschein, Verstoßes gegen Betäubungsmittelgesetz, Diebstahl und Körperverletzung hatte, war zum Tatzeitpunkt noch keine 21 Jahre alt. Eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht lehnte