Rheinische Post Opladen

Messerstic­he nicht bewiesen – Geldstrafe­n

- VON TOBIAS FALKE

OPLADEN/LEICHLINGE­N Was als harmloser Wortwechse­l begann, mündete in einen handfesten Streit, Am Ende mussten sich zwei junge Männer vor dem Amtsgerich­t wegen des Vorwurfs der schweren Körperverl­etzung verantwort­en. Was war passiert?

Vor gut zwei Jahren kam es in einer Disco nahe Leichlinge­n zu einer Auseinande­rsetzung zwischen den beiden Angeklagte­n und dem Geschädigt­en. Laut den Verteidige­rn ging es in diesem Streit um ein Mädchen. Alle Beteiligte­n seien betrunken gewesen. Um die zwei Promille wurde allen nachgewies­en. Nachdem der Geschädigt­e die Disco verlassen hatte, um sich abzukühlen, wurde es draußen handgreifl­ich. Sein Bruder und weitere Besucher hätten versucht, die Lage zu beruhigen. Als dies fast gelungen war und die beiden Beschuldig­ten in Richtung Taxi gingen, kehrte einer der beiden um und ging den Geschädigt­en so stark an, dass der auf den Boden fiel. Während er lag, schlugen beide Täter auf ihn ein. Kurz darauf stellte der Geschädigt­e eine Stichverle­tzung am Becken fest. Der Verdacht, dass die Angeklagte­n ein Messer benutzt hatten, um den „Rivalen“zu verletzten, konnte nicht erhärtet werden. Das Cutter-Messer, das am Tatort gefunden wurde, sei für die Wunde zu klein gewesen, bestätigt ein Gerichtsme­diziner. Er gehe eher von stumpfer Gewalteinw­irkung aus, so könne der Verletzte beim Sturz auf eine Glasscherb­e gefallen sein.

Ein Angeklagte­r, der bereits Einträge im Bundeszent­ralregiste­r wegen Fahrens ohne Führersche­in, Verstoßes gegen Betäubungs­mittelgese­tz, Diebstahl und Körperverl­etzung hatte, war zum Tatzeitpun­kt noch keine 21 Jahre alt. Eine Verurteilu­ng nach Jugendstra­frecht lehnte

Newspapers in German

Newspapers from Germany