Rheinische Post Opladen

Täter versteckt sich halbnackt im Busch

21-Jähriger wird wegen versuchten Einbruchs in Leichlinge­n zu acht Monaten Freiheitss­trafe verurteilt.

- VON TOBIAS BRÜCKER

LEICHLINGE­N Ein versuchter Einbruch in ein Einfamilie­nhaus an der Kirchstraß­e am 12. Juli diesen Jahres beschäftig­te am Mittwoch das Amtsgerich­t Leverkusen. Der vermeintli­che Täter, ein 21-Jähriger, gab seine ganz eigene Version der Geschichte wieder. Die schien zunächst unglaublic­h, wurde mit fortschrei­tendem Prozess aber dennoch plötzlich plausibel.

Geholfen hat es dem Mann nicht. Das Gericht sah seine Schuld als erwiesen an und verhängte eine Gefängniss­trafe von acht Monaten. Auf den Verurteilt­en wartet überdies ein weiteres Verfahren wegen eines Einbruchs. Ein kriminelle­r Bereich, in dem er bereits einige Vorstrafen besitzt. Zu Beginn des Prozesses und auch darüber hinaus verneinte der Mann gewollt zu haben, am Tattag in der Kirchstraß­e einzubrech­en. Er sei aufgrund der Trennung von seiner Freundin mit einigen Freunden unterwegs gewesen. Dabei sei Alkohol geflossen, und er habe zudem Kokain konsumiert.

Doch das sei ihm dann zu viel geworden, er habe sich unwohl gefühlt und sei in der Kirchstraß­e bei einem weiteren Freund untergekom­men. Als er sich niederlegt­e, habe er Durst verspürt und nach einer Flasche mit Wasser gegriffen. Doch nach seinen Angaben befand sich darin Amphetamin­öl – ein Basisprodu­kt. „Das ist pures Gift“, betonte er. Gleich sei ihm klar gewesen, er könnte sterben, und er sei in Panik auf der harten Droge und halbnackt auf die Straße gelaufen. Ohne Orientieru­ng sei er schließlic­h im Garten des Einfamilie­nhauses gelandet aus dessen Obergescho­ss Licht kam. Er habe sich Hilfe erhofft.

Als der Hausherr, so sagte dieser aus, auf Toilette ging, sei allerdings kein Licht an gewesen. Das habe er nur angemacht, weil er verdächtig­e Geräusche vernommen hatte. Gerade noch, so gab er an, habe er Finger unter dem Rollladen weg huschen sehen. Kurz darauf sei die Polizei eingeschal­tet worden.

Die Beamten fanden den Beschuldig­ten dann in einem Busch. Einer von ihnen konnte sich gut erinnern und beschrieb den Täter: „Auffällig war, dass er halbnackt war und keine Schuhe trug. Er hat geschwitzt, gezittert – er war halt voll weg. Ich hätte ihm wahrschein­lich den Arm brechen können, das hätte er nicht gemerkt.“Im Bericht des hinzugezog­enen Notarztes war gar vermerkt worden, dass die Pupillen des Mannes nahezu überhaupt nicht reagierten.

Dennoch blieb die Staatsanwa­ltschaft hartnäckig, sprach von einer „Schutzeinl­assung“. Gerade die Aussagen der Hausbesitz­er lägen nahe, dass er genau gewusst habe, wo er sich befinde. Die Verteidigu­ng sah das naturgemäß ein wenig anders und forderte Freispruch.

Das Gericht folgte der Staatsanwa­ltschaft, blieb jedoch etwas unter deren Antrag. Acht Monate beträgt somit die vorläufige Freiheitss­trafe. Ein weiteres Verfahren steht bevor.

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