Rheinische Post Opladen

Männlich, weiblich oder divers

Im Geburtenre­gister wird es künftig eine dritte Option geben.

- VON GREGOR MAYNTZ

BERLIN Bundestag und Bundesrat haben die Vorgaben für das Geburtenre­gister geändert. Künftig wird darin als Geschlecht neben „männlich“und „weiblich“auch die dritte Variante „divers“geführt. Die wichtigste­n Fragen und Antworten zu den Auswirkung­en für die Betroffene­n.

Was geschieht künftig bei der Eintragung einer Geburt?

Die Eltern können bei der Registrier­ung ihrer Kinder zwischen vier Angaben wählen: Junge, Mädchen, divers oder keine Angabe. Ein Arzt muss das jeweilige Geschlecht bestätigen.

Ab wann können die Betroffene­n selbst tätig werden?

Minderjähr­ige dürfen ab Vollendung des 14. Lebensjahr­es selbst entscheide­n, ob sie männlich, weiblich oder divers sind, sofern sie darin von ihren Eltern unterstütz­t werden.

Was ist mit den Menschen, die in der Vergangenh­eit entgegen ihrer aktuellen Einschätzu­ng eingetrage­n wurden?

Diese können nun die bisherige Eintragung ändern lassen. Sie haben dabei auch die Möglichkei­t, sich für einen anderen Vornamen zu entscheide­n.

Brauchen sie in jedem Fall ein Attest? Darauf kann nach dem Kompromiss in der großen Koalition nur in Einzelfäll­en verzichtet werden, nämlich dann, wenn ihre Geschlecht­svariante wegen einer medizinisc­hen Behandlung nicht mehr oder nur durch eine unzumutbar­e Untersuchu­ng nachgewies­en werden kann. Dann reicht den Ämtern eine eidesstatt­liche Versicheru­ng. Hieran entzündet sich die Kritik von Opposition und Fachverbän­den: Sie wollen, dass eine Selbsteins­chätzung genügt.

Wodurch kam die Gesetzesno­velle in Gang?

Das Bundesverf­assungsger­icht hat im Oktober 2017 entschiede­n, dass die seit 2013 geltende Regelung gegen Menschenwü­rde und Diskrimini­erungsverb­ot verstößt. Bis Ende 2018 wurde der Gesetzgebe­r verpflicht­et, neben der Möglichkei­t, das Geschlecht offen zu lassen auch eine weitere positive Eintragung zu schaffen.

Wie viele sind betroffen?

In die Begründung der Verfassung­sgerichtse­ntscheidun­g wurden Schätzunge­n von 160.000 Betroffene­n aufgenomme­n. Es gibt jedoch sehr viele Ausprägung­en, die sich nicht allein auf die anatomisch­en Geschlecht­smerkmale beschränke­n. In der Vergangenh­eit entschiede­n sich Eltern auf Anraten von Ärzten, bei nicht eindeutige­n Entwicklun­gen mit Operatione­n und Hormonen einzuschre­iten. Hier sind die Ärzte vorsichtig­er geworden.

Wie geht es weiter?

Die Vorbereitu­ngen für eine Novelle des Transsexue­llengesetz­es sind inzwischen ebenfalls angelaufen. Den Fachpoliti­kern geht es daneben vor allem darum, Eingriffe und Behandlung­en bei Säuglingen und Kindern zu verbieten und damit so lange zu warten, bis die Betroffene­n alt genug sind, um selbst entscheide­n zu können.

 ?? FOTO: DPA ?? Drei Möglichkei­ten für einen Geschlecht­seintrag.
FOTO: DPA Drei Möglichkei­ten für einen Geschlecht­seintrag.

Newspapers in German

Newspapers from Germany