Zusätzliche Bewährungsstrafe für 37-Jährige in Haft
LEVERKUSEN Das bisherige Leben der 37-jährigen Leverkusenerin, die sich vor dem Opladener Amtsgericht wegen Leistungserschleichung und vierfachen Diebstahls verantworten musste, lief nur in den ersten Jahren in geordneten Bahnen. Danach folgte der Absturz, wobei Kokain einen verhängnisvollen Einfluss hatte.
Auslöser für die Drogenabhängigkeit war wohl die Trennung von ihrem Mann nach der Geburt zweier Söhne Anfang der 2000er Jahre. Der Drogenkonsum sorgte nicht nur dafür, dass die Frau ihre Arbeitsstelle als Friseurin verlor, sie geriet dadurch auch permanent in Geldnöte. Mehrere Anzeigen wegen Schwarzfahrens (Leistungserschleichung), darunter auch weitere Fahrten bis Nürnberg. Da wollte sie eine Internet-Bekanntschaft besuchen, was sich allerdings als „Fake“herausstellte. Später brach sie in Schulen und Kitas ein, um dort Geld aus Kaffeekassen und Handtaschen mitgehen zu lassen. Zudem wurde sie häufiger erwischt, als sie ein Auto ohne Fahrerlaubnis steuerte. Zu einer Verurteilung mit einer Haftstrafe kam es 2017, als sie nach einem Unfall Fahrerflucht beging. Bevor die 37-Jährige die Haftstrafe antreten musste, hatte sie sich noch in Düren eine Wohnung mit falschen Angaben gegenüber ihrem Vermieteter angemietet. Die Miete konnte sie nicht bezahlen, was ihr neben der fristlosen Kündigung eine weitere Strafanzeige wegen Betrugs einbrachte. Inzwischen muss die Frau ihre über zweijährige Haftstrafe absitzen; da fiel die nun zusätzlich verhängte Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten nicht so ins Gewicht. Das Gericht kam zu diesem moderaten Urteil, weil es die fortlaufenden persönlichen Probleme sah. Und verband damit eine Reihe von Auflagen wie eine psychologische Behandlung, das Aufsuchen einer Suchtberatungsstelle und die Begleitung durch eine Bewährungshelferin. Wenn die Verurteilte innerhalb der Frist von vier Jahren dagegen verstößt, gilt die Haftverschonung nicht. Aber zuvor muss sie ohnehin ihre Reststrafe aus dem Jahr 2017 verbüßen.
Was für die Angeklagte sprach: Die Justizvollzugsanstalt stellte ihr ein gutes Zeugnis über ihr Verhalten in Haft aus.