Richterin als Schlampe beschimpft
(wuk) Eine Amtsrichterin im Januar kurz nach einem Prozess laut als „Schlampe“zu bezeichnen, könnte einen Busfahrer (27) der Rheinbahn teuer zu stehen kommen. 4500 Euro Strafe wurden dafür festgesetzt. Doch dagegen legte er Protest ein, über den seit Freitag ein anderer Richter verhandelt. Dabei beteuerten der Angeklagte und sein Verteidiger, mit dem Schimpfwort sei niemals die Richterin gemeint gewesen, sondern eine Belastungszeugin aus dem damaligen Prozess. Da war der Busfahrer nach einem Unfall nämlich schuldig gesprochen und wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Die Version des Busfahrers und des Anwalts ließ ein Staatsanwalt (44) jetzt nicht gelten: „Die Beschimpfung war eindeutig an die Richterin adressiert!“So hat es auch die Frau in Richterrobe verstanden: Als sie den Busfahrer wegen des Verkehrsunfalls gerade schuldig gesprochen hatte, sei der zur Tür gestürmt. „Beim Rausgehen guckte er in meine Richtung – und was er dann wutschnaubend sagte, war deutlich zu hören!“Dass die Belastungszeugin überhaupt noch im Zuschauerraum gesessen habe, hielten die Richterin und auch der damals eingesetzte Staatsanwalt für fragwürdig. Zumal der Busfahrer diese Unfallgegnerin im Prozess damals mehrfach verlacht und verhöhnt habe, dafür von der Richterin sogar zwei Mal mit Ordnungsgeld von je 50 Euro belegt worden war. Der Angeklagte und sein Anwalt beharrten aber auf ihrer Darstellung: Um alle Details aufzuklären, brach der Richter am Freitag die Verhandlung ab und will zwei weitere Zeugen hören.