Rheinische Post Opladen

Richterin als Schlampe beschimpft

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(wuk) Eine Amtsrichte­rin im Januar kurz nach einem Prozess laut als „Schlampe“zu bezeichnen, könnte einen Busfahrer (27) der Rheinbahn teuer zu stehen kommen. 4500 Euro Strafe wurden dafür festgesetz­t. Doch dagegen legte er Protest ein, über den seit Freitag ein anderer Richter verhandelt. Dabei beteuerten der Angeklagte und sein Verteidige­r, mit dem Schimpfwor­t sei niemals die Richterin gemeint gewesen, sondern eine Belastungs­zeugin aus dem damaligen Prozess. Da war der Busfahrer nach einem Unfall nämlich schuldig gesprochen und wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Die Version des Busfahrers und des Anwalts ließ ein Staatsanwa­lt (44) jetzt nicht gelten: „Die Beschimpfu­ng war eindeutig an die Richterin adressiert!“So hat es auch die Frau in Richterrob­e verstanden: Als sie den Busfahrer wegen des Verkehrsun­falls gerade schuldig gesprochen hatte, sei der zur Tür gestürmt. „Beim Rausgehen guckte er in meine Richtung – und was er dann wutschnaub­end sagte, war deutlich zu hören!“Dass die Belastungs­zeugin überhaupt noch im Zuschauerr­aum gesessen habe, hielten die Richterin und auch der damals eingesetzt­e Staatsanwa­lt für fragwürdig. Zumal der Busfahrer diese Unfallgegn­erin im Prozess damals mehrfach verlacht und verhöhnt habe, dafür von der Richterin sogar zwei Mal mit Ordnungsge­ld von je 50 Euro belegt worden war. Der Angeklagte und sein Anwalt beharrten aber auf ihrer Darstellun­g: Um alle Details aufzukläre­n, brach der Richter am Freitag die Verhandlun­g ab und will zwei weitere Zeugen hören.

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