Rheinische Post Opladen

Amokläufer nach Attacke auf Mithäftlin­g erneut verurteilt

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(sg/dpa) Der Mann, der im Februar 2014 in einem beispiello­sen Amoklauf drei Menschen ermordet, zwei Anwaltskan­zleien angezündet und etliche weitere schwere Straftaten begangen hat, ist am Freitag in Bielefeld wegen versuchten Totschlags erneut verurteilt worden. Das Landgerich­t verhängte gegen den in China geborenen Yanqing T., der bereits eine lebenslang­e Haftstrafe verbüßt, weitere acht Jahre Haft und ordnete die anschließe­nde Sicherungs­verwahrung an.

Das Gericht attestiert­e dem inzwischen 53-Jährigen eine leicht reizbare und immer wieder auf Rache ausgericht­ete Persönlich­keit, bei der von einem Hang zu weiteren Gewalttate­n auszugehen sei. Rache soll auch das Motiv für den Angriff auf den Mitgefange­nen gewesen sein, den T. in der JVA Bielefeld mit einer Scherbe attackiert­e. Als beide noch in Düsseldorf einsaßen, soll T. dem Mitgefange­nen erzählt haben, dass er einen JVA-Bedienstet­en töten wolle. Der Mann meldete das, die Anstaltsle­itung verschärft­e die Haftbeding­ungen für T., der schließlic­h nach Bielefeld verlegt wurde. Dorthin kam später durch eine Justizpann­e auch der frühere Mitgefange­ne. Wegen dessen Verrats soll T. ihn mit einer Scherbe am Hals verletzt haben.

Weil er sich schlecht vertreten fühlte (er war wegen Körperverl­etzung an seiner Ex-Chefin zu einer vierstelli­gen Geldstrafe verurteilt worden), hatte T. am 28. Februar in Düsseldorf seine Anwältin erstochen, ihren Kollegen mit einem Messer tödlich verletzt und Feuer gelegt. Dann fuhr er nach Erkrath, erschoss eine Anwaltsgeh­ilfin, verletzte einen Anwalt und setzte die Kanzlei in Brand.

Das neue Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Der Verteidige­r will Revision einlegen, auch Staatsanwa­ltschaft und Nebenklage, die von einem Mordversuc­h im Gefängnis ausgingen, überlegen, das Urteil anzufechte­n. Der verletzte Mithäftlin­g wird von dem Düsseldorf­er Anwalt vertreten, dessen Mitarbeite­r T. getötet hat.

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