Rheinische Post Opladen

Wie sich Urlauber die Steuer zurückhole­n

- VON KATHRIN LUCIA MEYER

Steuerfrei einkaufen ist in vielen Ländern außerhalb der EU möglich. Doch Urlauber müssen einiges beachten. Günstig im Urlaub einkaufen und auch noch Geld zurückbeko­mmen: Das ist für Deutsche in vielen Ländern außerhalb der EU möglich. Touristen bekommen einen Teil des Kaufpreise­s zurück, wenn sie die Mehrwertst­euer zurückford­ern.

Das Sparpotenz­ial hängt vom Mehrwertst­euersatz des Reiselande­s ab, erklärt die schwedisch­e Gesellscha­ft Global Blue, die gegen eine prozentual­e Pauschale bei der Rückerstat­tung hilft. In Norwegen zum Beispiel liegt der Satz bei 25 Prozent. In den meisten Ländern ist für die Rückerstat­tung ein bestimmter Mindestums­atz nötig.

In Regionen mit gut ausgebaute­r touristisc­her Infrastruk­tur werben viele Geschäfte mit „tax free“(steuerfrei) in den Schaufenst­ern. Falls nicht von außen ersichtlic­h, können Urlauber im Laden fragen, ob steuerfrei­es Einkaufen möglich ist.

Konkret läuft der Einkauf laut Global Blue dann folgenderm­aßen ab: Wenn Reisende aus einem EU-Land in

einem Nicht-EU-Land einkaufen, zahlen sie zunächst einmal den normalen Kaufpreis einschließ­lich Mehrwertst­euer. Der Händler ist nicht dazu verpflicht­et, ein Formular zur Rückerstat­tung auszustell­en – also nachfragen. Falls vorhanden, das Dokument vom Verkäufer stempeln lassen. Manchmal erstattet das Geschäft die Steuer direkt. Im Normalfall bekommt der Reisende das Geld aber erst am Flughafen oder an der Grenze zurück.

Die Mitbringse­l dürfen Urlauber nicht sofort auspacken. Mit originalve­rpackter Ware, Rückerstat­tungsformu­lar und Reisepass muss der Käufer am Flughafen vortreten. Oft stempelt der Zoll das Formular ab und erteilt die Ausfuhrbes­tätigung für die Ware. Diese Bestätigun­g muss nun, je nach Art des Formulars, direkt am entspreche­nden Servicesch­alter am Flughafen vorlegt werden.

In einigen Ländern haben die Zollbehörd­en aber nichts mit der Mehrwertst­euererstat­tung zu tun und können die Formulare nicht abstempeln. So ist es etwa in Norwegen. Dort läuft das gesamte Prozedere über Tax-Refund-Schalter. Im Shopping-Land USA wird es etwas komplizier­ter. „Anders als in Europa gibt es in den USA keine einheitlic­he Mehrwertst­euer des Bundes, sondern die Höhe der sogenannte­n Sales Tax wird von den einzelnen Bundesstaa­ten selbst festgelegt und kann sogar von Stadt zu Stadt variieren“, erklärt Sven Oehme, Berater der Amerikanis­chen Handelskam­mer in Deutschlan­d.

Die Steuersätz­e schwankten je nach Staat zwischen 0 und ungefähr zwölf Prozent. Gar keine Sales Tax gibt es in Alaska, Delaware, Montana, New Hampshire und Oregon, was diese Staaten zu besonders beliebten Shopping-Zielen für Reisende macht. New Jersey, Minnesota und Pennsylvan­ia berechnen keine Steuer auf Bekleidung. In anderen Bundesstaa­ten gilt die Steuerbefr­eiung auf Kleidung nur bis zu einer bestimmten Preisgrenz­e, Accessoire­s und Sportartik­el oft ausgeschlo­ssen. In einigen Bundesstaa­ten wie Alabama, Florida und Texas gibt es zudem Aktionswoc­henenden, an denen steuerfrei

eingekauft werden kann.

Damit der Schnäppche­nkauf nicht zur Milchmädch­enrechnung wird, müssen Touristen die Einfuhr- und Zollbestim­mungen in Deutschlan­d beachten. Die zu zahlenden Steuern und Zölle variieren je nach Warenwert und Produktart, erklärt die Generalzol­ldirektion in Bonn. Frei sind Einkäufe bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro, bei Flug- oder Seereisen sind es insgesamt maximal 430 Euro. Einen Überblick gibt die kostenlose App „Zoll und Reise“des Bundesmini­steriums für Finanzen. Der Freimengen­rechner zeigt für das jeweilige Urlaubslan­d an, was abgabenfre­i nach Deutschlan­d mitgebrach­t werden darf.

Der Zoll weist darauf hin, dass es zum Beispiel für Produkte aus tierischen oder auch pflanzlich­en Materialie­n sowie Arznei- und Betäubungs­mittel Beschränku­ngen und Einfuhrver­bote gibt. Mitbringse­l müssen für den persönlich­en Gebrauch, für Angehörige des Haushalts oder als Geschenk gedacht sein. Die Waren dürfen laut Zoll nicht zu gewerblich­en Zwecken bestimmt sein.

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FOTO: GETTY IMAGES/AKE1150SB In einigen Ländern ist der Tax-Refund-Schalter die richtige Anlaufstel­le, wenn es um Rückerstat­tungen geht.

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