Bestellerprinzip bei Immobilien
Wer bestellt, der zahlt: Dieses in der Marktwirtschaft gängige Bestellerprinzip hat im deutschen Wohnungsmietrecht Mitte 2015 Einzug gehalten und wird seitdem im Wohnungsvermittlungsgesetz geregelt. Es sieht bei der Vermittlung von Mietwohnungen vor, dass der Makler von seinem Auftraggeber honoriert wird. Dieses Bestellerprinzip bezieht sich aber bislang nur auf die Vermietung von Wohnungen. Bei der Vermietung von Gewerbeflächen sowie beim Verkauf von Wohn- und Gewerbeimmobilien hingegen gibt es noch kein solches Bestellerprinzip. Ein Blick auf die Immobilienbranche der angelsächsischen Länder zeigt hierbei deutliche Unterschiede zu Deutschland, denn dort ist das Bestellerprinzip selbstverständlich und trägt schon seit längerer Zeit zur Professionalisierung der gesamten Immobilienbranche bei.
Insbesondere beim Verkauf von Gewerbeimmobilien würde ich die Anpassung an diese internationalen Standards und die Einführung des Bestellerprinzips in Deutschland begrüßen, denn anderenfalls sind oftmals Interessenkonflikte zwischen Auftraggeber und Makler vorprogrammiert. Diese klare Positionierung bei der Interessenvertretung würde im Ergebnis zu einer deutlich erhöhten Transparenz führen. Der „klassische Makler“wird dabei immer mehr zum Berater, der insbesondere bei großvolumigen Gewerbeimmobilien hochkomplexe Transaktionsprozesse steuert. Als weiterer Nebeneffekt würden Wertschätzung und Image der gesamten Immobilienbranche in Deutschland deutlich zunehmen.
Herwig Lieb Der Autor ist Geschäftsführer von Colliers International Deutschland.