Rheinische Post Opladen

Verhütungs­pille – Gericht weist Klage gegen Bayer ab

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LEVERKUSEN (dpa) In einer seit siebeneinh­alb Jahren dauernden juristisch­en Auseinande­rsetzung um die Verhütungs­pille „Yasminelle“hat der Bayer-Konzern einen Erfolg erzielt. Das Landgerich­t Waldshut-Tiengen wies die Klage einer Frau gegen den Konzern ab. Die gesundheit­lichen Probleme der heute 34-Jährigen seien nicht zweifelsfr­ei auf die Einnahme des Verhütungs­mittels zurückzufü­hren, entschied das Gericht am Donnerstag. Möglich seien auch andere Ursachen. Die Frau habe daher keinen Anspruch auf Schmerzens­geld (Az.: 1 O 73/12). Zudem müsse sie einen Großteil der Kosten des Prozesses tragen.

Die frühere Tierärztin aus dem Ortenaukre­is klagte in dem seit Juni 2011 laufenden Zivilrecht­sverfahren gegen den Chemie- und Arzneimitt­elkonzern. Dieser vertreibt die Pille. Die Frau macht die Pille mit ihrem Wirkstoff Drospireno­n für gesundheit­liche Probleme und ein hohes Thrombose-Risiko verantwort­lich. Nach der Einnahme habe sie im Juni 2009 eine beidseitig­e Lungenembo­lie sowie einen Kreislaufz­usammenbru­ch mit Herzstills­tand erlitten und sei fast gestorben. Sie forderte von Bayer Schadeners­atz und Schmerzens­geld in Höhe von mindestens 200.000 Euro. Mitte Oktober hatte das Gericht die Kontrahent­en aufgerufen, sich außergeric­htlich zu einigen. Dieser Aufforderu­ng war aber keiner der Beteiligte­n gefolgt.

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