Nach Schlägerei auf dem Weihnachtsmarkt Polizisten beleidigt
LEVERKUSEN Selbst in der gesegneten Weihnachtszeit geht es beileibe nicht immer friedlich zu. Und auch auf dem Weihnachtsmarkt kommt es zu handfesten Konflikten.
In diesem Fall ereignete sich eine Schlägerei unmittelbar auf dem Nachhauseweg, fast genau vor einem Jahr auf der Wiesdorfer Rialto-Brücke, der Verbindung von der City zum Bahnhof Mitte. Konkret ging es vor dem Opladener Amtsgericht aber nicht um die Faustkämpfe, sondern um die Beleidigung von Polizisten.
Der Fall, der am Donnerstag verhandelt wurde, ist ein Beispiel, wie unterschiedlich eine Situation wahrgenommen werden kann. Belegt ist lediglich, dass die Polizei über eine Schlägerei auf der Rialto-Brücke gegen 22.30 Uhr informiert wurde. Schnell war die erste Streife zur Stelle, konnte aber von der Auseinandersetzung nichts mehr wahrnehmen.
Aber den Polizisten näherte sich eine Gruppe von sechs Männern, alle im mittleren Alter, alle hatten schon etliche Glas Glühwein intus. Und alle waren sehr aufgebracht. Der verständliche Grund: Sie waren gerade überfallen worden, eine Gruppe Jugendlicher hatte sich provoziert gefühlt und die Fäuste fliegen lassen. Einer der sechs Männer hatte einen Schlag aufs Ohr bekommen und dabei einen Riss im Trommelfell erlitten.
Nun kommen aber die Unstimmigkeiten: Die Männer sahen die beiden Polizisten, wollten sie auf das gerade Erlebte hinweisen. Doch für die Beamten passten die Männer, die alle mal gemeinsam in einer Handballmannschaft gespielt hatten, passten für die Beamten wohl nicht ins Bild von Opfern einer Schlägertruppe. Im Verlauf der nun folgenden Wortwechsel soll es zu Beleidigungen der Beamten gekommen sein. Das Sextett beschwerte sich bei den Beamten, weil diese nicht tätig wurden und stattdessen einen Platzverweis erteilt haben sollen.
Die Beleidigungen hatte sich jedenfalls eine Beamtin wörtlich notiert, nachdem auch weitere Streifenwagen zur Unterstützung angerückt waren. Der Wortlaut der Frechheiten muss hier nicht wiedergegeben werden, es reichte wohl für die Mitnahme zur Wache und für einen Strafantrag aus.
Der Anklage folgte das Gericht, nachdem es vier Beteiligte als Zeugen gehört hatte – zwei saßen ja auf der Anklagebank. Der Richter musste einfach mehr den Angaben der Beamten glauben. Kann sein, dass den Polizisten in dieser gereizten Situation tatsächlich der rechte Überblick fehlte. Aber das sah der Richter nicht als Entschuldigung für verbale Unverschämtheiten. Das Urteil: Geldstrafen für die beiden Angeklagten.
Nachtrag: Die Jugendlichen, deren Handgreiflichkeiten eigentlich der Auslöser für den gesamten Stress gewesen waren, hatten sich längst aus dem Staub gemacht.