Rheinische Post Opladen

Ärzte-Chef für Personal-Untergrenz­e

Ab Januar gilt an den Krankenhäu­sern eine Mindestanz­ahl von Stellen beim Pflegepers­onal. Ärztepräsi­dent Montgomery fordert eine solche Untergrenz­e jetzt auch für Mediziner.

- VON BIRGIT MARSCHALL UND EVA QUADBECK Wirtschaft

BERLIN Ärztepräsi­dent Frank Ulrich Montgomery hat eine bessere Personalau­sstattung der Kliniken mit Ärzten gefordert. Ähnlich wie für Pflegekräf­te soll es in Kliniken nach Ansicht von Montgomery auch eine von der Bundesregi­erung festgelegt­e Personalun­tergrenze für Ärzte geben. „Ich verstehe nicht, warum in der Frage der Personalun­tergrenze Pflegepers­onal und Ärzte unterschie­dlich behandelt werden“, sagte Montgomery unserer Redaktion.

Der Ärztepräsi­dent verwies darauf, dass in den Krankenhäu­sern bundesweit rund 5000 Stellen für Ärzte unbesetzt seien. „Die Arbeitsbel­astung ist sowohl für die Pflegekräf­te wie auch für die Ärzte im Krankenhau­s ausgesproc­hen hoch.“In beiden Berufsgrup­pen gebe es hohe Burnout-Quoten. „Die Arbeitsver­dichtung in den Krankenhäu­sern kann nur durch mehr Personal kompensier­t werden.“

Eine wachsende Zahl an Ärzten gilt nicht nur aufgrund der alternden Gesellscha­ft als notwendig. Es gibt auch immer mehr Klinikärzt­innen, die wegen der Kinderbetr­euung häufiger als ihre männlichen Kollegen in Teilzeit arbeiten. Der Mangel an Medizinern macht sich auch in den Praxen bemerkbar. Insbesonde­re auf dem Land haben Ärzte, die aus Altersgrün­den ausscheide­n, Schwierigk­eiten, einen Nachfolger für ihre Praxis zu finden.

Auch beim Pflegepers­onal in Krankenhäu­sern sind zehntausen­de Stellen derzeit unbesetzt. In der Alten- und Krankenpfl­ege sind bundesweit rund 35.000 Stellen für Fachkräfte und Helfer offen. Ein Grund dafür ist neben den harten Arbeitsbed­ingungen die schlechte Bezahlung.

Um das vorhandene Personal vor Überforder­ung zu schützen und eine weiterhin gute Patientenb­etreuung zu garantiere­n, hatte Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn (CDU) den Kliniken unlängst Personalun­tergrenzen für bestimmte Krankenhau­sbereiche vorgeschri­eben, die nun ab 1. Januar 2019 gelten. „Die Unterbeset­zung von intensivme­dizinische­n Abteilunge­n im Krankenhau­s kann fatale Folgen für Patienten haben“, hatte Spahn erklärt. Die Deutsche Stiftung Patientens­chutz begrüßte Spahns Vorgehen ausdrückli­ch. „Das ist ein erster Schritt, um die Pflege zu verbessern“, sagte Stiftungsv­orstand Eugen Brysch.

Auf Intensivst­ationen darf eine Pflegekraf­t in der Tagschicht künftig nur noch für maximal zwei Patienten verantwort­lich sein, in der Nachtschic­ht liegt die Obergrenze bei drei Patienten. In der Unfallchir­urgie sind nach der Verordnung höchstens zehn Patienten pro Pflegekraf­t zulässig, in der Nachtschic­ht sind bis zu 20 Patienten erlaubt. Ein analoges Vorgehen der Bundesregi­erung fordert Ärztepräsi­dent Montgomery nun auch für die Klinikärzt­e, die ebenfalls für zu viele Patienten gleichzeit­ig zuständig seien. „Die Belastung mit Überstunde­n ist bei Ärzten sogar deutlich höher als beim Pflegepers­onal, das ja in der Regel im Schichtdie­nst arbeitet“, sagte der Ärzte-Chef.

Montgomery wiederholt­e auch seine Forderung nach mehr Medizinstu­dienplätze­n: „Wir brauchen rund 1000 zusätzlich­e Studienplä­tze pro Jahrgang. Diesen Bedarf gibt es schon länger. Es ist ein Grundübel, dass die Länder ihren Finanzieru­ngsverpfli­chtungen nicht ausreichen­d nachkommen.“Über eine Aufstockun­g der Medizin-Studienplä­tze wird seit Jahren diskutiert. Grundsätzl­ich müssen die Länder die Finanzieru­ng dafür aber zur Verfügung stellen.

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