So wird gewählt
Christlich-Demokratischer Aufruf gegen Christen-Union, Partei für die Freiheit gegen Volkspartei für Freiheit und Demokratie. Wer nur die Namen der in der niederländischen Zweiten Kammer vertretenen Parteien liest, kann sich vorkommen wie in Monty Pythons „Das Leben des Brian“, wo sich die Volksfront von Judäa mit der Judäischen Volksfront streitet. Aber: Die Vielzahl der Parteien im Parlament hat System. Elf haben es bei der Wahl 2012 in die Zweite Kammer geschafft, darunter auch Kleinstgruppen wie die Partei für die Tiere und die orthodox-calvinistische Reformierte Politische Partei. Während in Deutschland die Fünf-ProzentHürde eine Zersplitterung des Parlaments verhindern soll, gibt es in den Niederlanden keine Sperrklausel. Wer genug Stimmen zusammenbekommt, um einen Sitz im Parlament zu ergattern, der zieht ein. Bei 150 Sitzen in der Zweiten Kammer sind das derzeit 0,67 Prozent. Dafür reichen rund 60.000 Stimmen. Aus Angst vor Manipulationen durch Hacker-Angriffe werden die Stimmen dieses Mal übrigens per Hand ausgezählt. Die Sperrklausel ist aber nicht der einzige Unterschied im Vergleich zu Deutschland: Der Wahltag fällt im Nachbarland nicht auf einen Sonntag, sondern auf einen Mittwoch – aus protestantischer Tradition. Das Parlament besteht aus zwei Kammern. Die Erste Kammer, der Senat, setzt sich aus 75 nebenberuflichen Abgeordneten zusammen, die von den Abgeordneten der zwölf Provinzparlamente gewählt werden. Die politisch wichtigere Zweite Kammer wird direkt vom Volk gewählt – es ist der niederländische Bundestag. Die Wahl findet alle vier Jahre statt, allerdings kommt es in den Niederlanden häufig zu vorgezogenen Wahlen. Ein Grund sind die unklaren Verhältnisse im Parlament – schnell können Mehrheiten kippen und Regierungen handlungsunfähig werden. Die Wahlen 2003, 2006, 2010 und 2012 waren allesamt vorgezogen. Der größte Unterschied zum politischen System in Deutschland ist aber das Staatsoberhaupt: Der König bildet zusammen mit dem Ministerrat die Regierung, er leitet auch den Staatsrat, das Oberste Verwaltungsgericht, dessen 28 Mitglieder vom Monarchen auf Lebenszeit berufen werden.