Händler müssen Mängel gegebenenfalls beheben
Rechtslage Besitzer eines wegen Schadstoffen als mangelhaft bewerteten Kinderwagens können den Händler innerhalb der Gewährleistung dazu auffordern, den Mangel zu beheben. rechtlichen Anforderungen und regulatorischen Standards hinausgeht“, heißt es.
Ein Sprecher des Tüv Süd bestätigt, dass das betroffene Modell die sicherheitstechnischen Anforderungen im Rahmen der EU-Normen erfülle. Und dass das europäische Chemikalienrecht (Reach), das auch für Kinderwagen gelte, keine Grenzwerte für das Flammschutzmittel TDCPP definiere. „Ein Verbot hierfür gibt es nur im europäischen Spielzeugrecht für Kleinkinderspielzeug“, so der Sprecher.
„Fragwürdig“nennt Dominik de Lange, Inhaber des Düsseldorfer Fachgeschäfts Baby Kochs, das Vorgehen der Tester. „Warum werden nicht die gültigen Kinderwagennormen angesetzt?“, fragt der Fachmann. „So ergibt sich der Eindruck, dass der Bugaboo gefährlich und nicht sicher ist – dabei entspricht er allen offiziellen Werten. Eltern werden bewusst verrückt gemacht.“Zudem hätten die Tester offensichtlich beim Aufbau des Wagens Fehler gemacht. Auf dem im Heft abgebilde- ten Modell sei das Verdeck falsch herum montiert worden, sagt der Fachmann. Auch der Sportaufsatz sitze nicht richtig. Dazu schreiben die Tester in ihrer Kritik: Die Erstmontage braucht Geduld. Auch das widerlegt de Lange. „Der Aufbau ist recht einfach und gut beschrieben.“Der Bugaboo gehört in Düsseldorf zu den meistverkauften Wagen, gilt er doch als leicht, wendig und somit großstadttauglich.
Neben den Schadstoffen wurden auch Handhabung und Sicherheit der Kinderwagen geprüft. Während beim ersten Punkt fast alle Modelle die Bewertung gut und nur ein Modell befriedigend erhielt, wiesen einige Kinderwagen nach Angaben der Tester erhebliche Sicherheitsmängel auf. Beim Modell „Noxxter“ von Knorr-Baby, das die Note mangelhaft bekam, bestehe demnach die Gefahr, dass der Sitz falsch eingesetzt werde und somit kippen könne. Ebenso bestehe diese Gefahr bei den Sitzen der Hersteller Bergsteiger und Naturkind.
Das fränkische Unternehmen Knorr-Baby hat bereits auf die Ergebnisse reagiert. Es teilte mit, dass bei korrekter Handhabung keinerlei Gefahr für das Kind bestehe. „Dennoch haben wir für den unwahrscheinlichen Fall des Kippens bei falscher Montage eine Kippsperre entwickelt, die ab sofort in alle neuen Noxxter-Kombikinderwagen mit eingebaut wird“, so das Unternehmen. Ein entsprechendes NachrüstSet sollen Besitzer kostenfrei bekommen.