Rheinische Post Ratingen

Selbstanze­ige: 80-Jähriger gibt Steuerhint­erziehung zu

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(bur) Immer wieder muss sich das Amtsgerich­t Düsseldorf mit Steuerhine­rziehung befassen – oft, weil sich die betrügeris­chen Sparfüchse selbst anzeigen. So war es auch im jüngsten Fall, in dem es gestern schon zum zweiten Mal zum Prozess kam. Ein bereits 80 Jahre alter Düsseldorf­er hatte sich im März 2013 selbst angezeigt: Er soll Steuern hinterzoge­n und dem Staat somit einen Geldbetrag in hoher fünfstelli­ger Höhe unterschla­gen haben. Das Gericht beantragte im mehrere Jahre andauernde­n Verfahren erst 2016 einen Strafbefeh­l gegen ihn, doch dabei sollte es nicht bleiben. Vollzogen wurde dieser nie, gestern nun wurde er ganz aufgehoben. Der Grund dafür ist auch eine glückliche zeitliche Fügung für den Betroffene­n.

Ende 2012 und Anfang 2013 gelangten sogenannte Steuer-CDs, die Personenda­ten von Steuerhint­erziehern enthielten und internatio­nal schon lange vor Gerichten zur Belastung eingesetzt wurden, auch in die Hände des deutschen Staates. In der Folge zeigten sich unzählige Steuersünd­er selbst an, weil sie ihre „Enttarnung“fürchteten und hofften, die Gunst der Richter im unausweich­lichen Prozess zu erwerben.

Dass 2013 aber auch der 80-Jährige, gegen den gestern nicht-öffentlich verhandelt wurde, von den Steuer-CDs gewusst und sich womöglich nur deshalb angezeigt habe, konnte das Gericht nicht nachweisen. Richterin und Staatsanwa­lt einigten sich aufgrund der daher als gering angesehene­n Schuld zu einer Einstellun­g des Verfahrens, ohne dass Auflagen gegen den Mann verhängt wurden. Der Mann hatte Glück: Auf einer der CDs war auch sein Name enthalten.

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