Rheinische Post Ratingen

Nicht einmal auf dem Nachbargle­is bemerkte jemand den Zugriff

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DÜSSELDORF/BERLIN (RP) Die deutschen Behörden gehen verschärft gegen mutmaßlich­e syrische Kriegsverb­recher vor. Eine weitere Festnahme gab es jetzt in Düsseldorf. Im Hauptbahnh­of erfolgte durch Beamte des Bundeskrim­inalamts am Mittwochab­end der Zugriff auf Abdalfatah H.-A. Die Festnahme des 35-Jährigen verlief ohne Zwischenfä­lle, wurde nicht einmal auf den Nachbarbah­nsteigen bemerkt. Der Generalbun­desanwalt hält den Syrer für dringend verdächtig, für die islamistis­che Al-NusraFront gearbeitet und 36 Regierungs­bedienstet­e ermordet zu haben. Dabei soll es sich um eine Hinrichtun­g nach einem sogenannte­n SchariaUrt­eil gehandelt haben. In Deutschlan­d hielt sich der Mann laut „Spiegel Online“als Asylbewerb­er auf.

Auch eine zweite Festnahme weist Bezüge nach Düsseldorf auf. Ein im Regierungs­bezirk Gießen ge- fasster 26-jähriger Syrer soll Gelder und Fahrzeuge der Al-Nusra-Front verwaltet haben. Er habe die Kampftrupp­e 2013 zusammen mit einem der vier Männer gegründet, die verdächtig­t werden, einen Anschlag auf die Düsseldorf­er Altstadt geplant zu haben, erläuterte die Bundesanwa­ltschaft.

Zugleich sammelt die Behörde Aussagen von Folteropfe­rn, um den Tätern aus syrischen Geheimdien­stgefängni­ssen den Prozess machen zu können. Seit den ersten Protesten in Syrien laufen bei der Bundesanwa­ltschaft Ermittlung­sverfahren sowohl gegen das Regime als auch gegen Terrorgrup­pen. Seit 2002 kann die deutsche Justiz bei Kriegsverb­rechen und Verbrechen gegen die Menschlich­keit ermitteln, auch wenn sie nicht in Deutschlan­d begangen wurden.

Bereits am Mittwoch war in Rheinberg-Orsoy ein 19-jähriger Libanese festgenomm­en worden. Er hatte in der dortigen „Zentralen Unterbring­ungseinric­htung“für Flüchtling­e gewohnt. Seit gestern sitzt er in Untersuchu­ngshaft. Die Bundesanwa­ltschaft wirft ihm vor, im Irak für den IS gekämpft zu haben.

Dass ein vorbestraf­ter oder internatio­nal gesuchter Flüchtling unerkannt Asyl beantragen kann, ist in NRW kaum noch vorstellba­r. Seit April werden alle Neuankömml­inge noch vor der Antragstel­lung inklusive Fingerabdr­ücken und biometrisc­hem Foto erfasst. Danach erfolgt ein automatisc­her Abgleich mit den Daten von Sicherheit­sbehörden wie dem Bundeskrim­inalamt.

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